Was sind die Angaben zur Nahrwertkennzeichnung?

Was sind die Angaben zur Nährwertkennzeichnung?

Die Nährwertkennzeichnung erfolgt in tabellarischer Form und weist die Angaben pro 100 g bzw. 100 ml aus. So sind die Lebensmittel miteinander vergleichbar. Zusätzlich zu den Pflichtangaben im Rahmen der Nährwerttabelle sind Angaben zu Referenzmengen für die Zufuhr von Energie und ausgewählten Nährstoffen (engl.

Wie müssen die Nährwerte eines Lebensmittels angegeben werden?

Die Nährwerte eines Lebensmittels müssen in Tabellenform angegeben werden. Die Nährwertkennzeichnung ist eine wichtige Einkaufshilfe für Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich ausgewogen ernähren wollen. Seit dem 13. Dezember sind die Angaben verpflichtend.

Welche Angaben sind im Rahmen der Nährwerttabelle zulässig?

Zusätzlich zu den Pflichtangaben im Rahmen der Nährwerttabelle sind Angaben zu Referenzmengen für die Zufuhr von Energie und ausgewählten Nährstoffen (engl. Guideline Daily Amounts, GDAs) zulässig. Die Angaben können entweder in Ergänzung der Nährwerttabelle erfolgen oder auch im Hauptsichtfeld, also etwa auf der Vorderseite der Verpackung.

LESEN SIE AUCH:   Wann offnet die Borse 2021?

Welche Inhaltsstoffe dürfen zusätzlich in der Nährwerttabelle enthalten werden?

Folgende Inhaltsstoffe dürfen von den Herstellern zusätzlich in der Nährwerttabelle gekennzeichnet werden: einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren, mehrwertige Alkohole (Zuckeraustauschstoffe wie Sorbit), Stärke, Ballaststoffe sowie Vitamine und Mineralstoffe.

Was sind die Referenzwerte für eine vollwertige Ernährung?

Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr wie die D-A-CH-Referenzwerte [1] bilden die Basis für die praktische Umsetzung einer vollwertigen Ernährung. Diese soll dazu beitragen, Wachstum, Entwicklung und Leistungsfähigkeit sowie die Gesundheit des Menschen ein Leben lang zu fördern bzw. zu erhalten.

Welche Lebensmittel sind von der Nährwertkennzeichnung befreit?

Auch unverpackte Lebensmittel sind von der Nährwertkennzeichnung befreit. Des Weiteren können Lebensmittel von der Nährwertkennzeichnung befreit werden, die direkt und nur in kleinen Mengen vom Hersteller oder über lokale Einzelhandelsgeschäfte an den Endverbraucher abgegeben werden.

Was sind die Nährwerte eines Lebensmittels anzugeben?

Vorgeschrieben ist grundsätzlich die Tabellen-Form, in der sich die Angaben auf 100 Gramm oder 100 Milliliter eines Lebensmittels beziehen. Diese Nährwerte, die so genannten „Big 7“ sind auf der Verpackung anzugeben: – Salz.

Wie muss der Brennwert und der Nährstoff deklariert werden?

Die Angabe des Brennwerts und der Nährstoffe muss in der im Anhang XV der LMIV angegebenen Reihenfolge erfolgen. Ergänzend zu den verpflichtenden Angaben können auf freiwilliger Basis weitere Nährstoffe deklariert werden.

Was sind die Durchschnittswerte von Nährstoffen?

Bei der Angabe von Nährstoffen handelt es sich um Durchschnittswerte, da Lebensmittel aufgrund natürlicher Schwankungen, abhängig von saisonalen Einflüssen beim Anbau, dem Transport und der Lagerung von Zutaten und Lebensmitteln Veränderungen unterliegen. Dennoch sollten die Nährstoffgehalte nur innerhalb bestimmter Grenzen abweichen.

Was sind die Umweltwirkungen von Grundnahrungsmitteln?

Dies umfasst die Herstellung der Grundnahrungsmittel in der Landwirtschaft sowie die Weiterverarbeitung in der Nahrungsmittelindustrie. Unter den Umweltwirkungen wurden dabei nicht nur Treibhausgase, sondern auch andere Umweltschadstoffe zusammengefasst.

Welche Rolle spielt die Nahrungsmittelindustrie in Deutschland?

Mit einem Umsatz von 170 Milliarden Euro im Jahr 2012 spielt sie wirtschaftlich eine überaus wichtige Rolle in Deutschland. Zudem ist sie auch umweltpolitisch relevant: Die Herstellung und der Verbrauch von Nahrungsmitteln sind für 20 bis 30 Prozent der Umweltwirkungen in Deutschland verantwortlich.

LESEN SIE AUCH:   Wie steuert man einen Rodelschlitten?

Welche Vorschriften gelten für Lebensmittel?

Für Nahrungsergänzungsmittel finden zum einen die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformations-Verordnung, LMIV) Anwendung. Die Vorschriften der LMIV gelten für alle Lebensmittel und daher auch für Nahrungsergänzungsmittel.