Was sind die Folgen eines Streiks?

Was sind die Folgen eines Streiks?

Die Folge eines rechtmäßigen Streiks führt zu einem Wegfall der Hauptleistungspflichten (Arbeitspflicht und Vergütungspflicht). Die meisten Nebenpflichten (z.B. Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers, Fürsorgepflicht des Arbeitgebers) werden dagegen vom Arbeitskampf nicht berührt.

Was passiert wenn man wegen Streik nicht zur Arbeit kommt?

Besteht gar keine Alternative zur Bahn, bleibt nichts anderes übrig als einen Urlaubstag zu nehmen. Sollte eine Verspätung unvermeidbar oder sogar ein Erscheinen am Arbeitsplatz unmöglich sein, ist hiervon der Arbeitgeber unverzüglich zu unterrichten. Versäumt das der Mitarbeiter, riskiert er sogar eine Abmahnung.

Was ist ein Problem der Arbeitsmärkte?

Ein spezifisches Problem der Arbeitsmärkte ist die unauflösbare Gebundenheit der Arbeitsleistung an die Person ihres Trägers. Dies hat zwei Konsequenzen: Erstens muss die Freiheit der Arbeitsvertragsgestaltung bewahrt bleiben, die ihrerseits eines Rechtsschutzes entsprechender Vereinbarungen bedarf.

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Was ist das Wirkungsgefüge des Arbeitsmarkts?

Im Wirkungsgefüge des Arbeitsmarkts ist schließlich zu berücksichtigen, dass Niveau und Struktur der Beschäftigung nicht nur von der Ausgestaltung der Arbeitsmarktpolitik und der Arbeitslosenversicherung abhängig sind, sondern auch (wenn nicht überwiegend) vom technischen Wandel, dem Außenhandel und von wirtschaftspolitischen Eingriffen.

Welche Auswirkungen hat die Arbeitslosigkeit auf die betroffenen?

Die Wirkung der Arbeitslosigkeit auf die Betroffenen wird in den ökonomischen Lehrbüchern überwiegend ausgeblendet. Ökonomen interessieren sich primär für die ökonomischen Ursachen, gesamtfiskalischen Kosten und makroökonomischen Folgen der Arbeitslosigkeit, weniger für ihre individuellen Folgen.

Was sind die gesamtgesellschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit?

Gesamtgesellschaftliche Folgen der Arbeitslosigkeit sind u.a. Verlust von Steuereinnahmen und Sozialabgaben, hohe Kosten für Arbeitslosengeld I und II, Verlust der Kaufkraft des Einzelnen und damit Reduzierung der Binnenkonjunktur, Anstieg der Kriminalität, politische Instabilität, sowie weitere Kosten zur Behebung bzw.