Welche Feiertage zahlen bei Homeoffice?

Welche Feiertage zählen bei Homeoffice?

Soweit der Betriebssitz des Arbeitgebers und der Arbeitsort des Arbeitnehmers auseinanderfallen, sind für die Feiertage die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse am Arbeitsort entscheidend – und nicht der Sitz des Arbeitgebers oder der Wohnsitz des Arbeitnehmers.

Welche Feiertage gelten für Mitarbeiter?

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz – ArbZG). Für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht ihnen innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag zu.

Was zählt als Feiertage?

Die übereinstimmenden Feiertage im gesamten Bundesgebiet aller Länder sind Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit und der 1. und 2. Weihnachtstag. Keine Feiertage sind Heiligabend und Silvester.

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Welche Feiertage gelten für Außendienstmitarbeiter?

Für Außendienstmitarbeiter gilt zum Beispiel die Feiertagsregelung in dem Bundesland, in dem sie abweichend vom Firmensitz tätig sind. Arbeitet ein Mitarbeiter in Hamburg, muss er zum Beispiel am 6. Januar (Heilige Drei Könige) arbeiten, auch wenn sein Arbeitgeber in Bayern sitzt und dort ein Feiertag ist.

Welche Feiertage gelten wenn ich in einem anderen Bundesland arbeite?

Das heißt, die Feiertage an dem Arbeitsort, wo sie eingesetzt werden, sind zu berücksichtigen. Z.B. ist Mariä Himmelfahrt in Bayern Feiertag, in Baden-Württemberg aber nicht; an diesem Tag darf in Baden-Württemberg gearbeitet werden, in Bayern aber nicht. Dies gilt unabhängig davon, wo der Firmensitz liegt.

Wie sind die Feiertage gleichgestellt?

Vom Bundesrecht anerkannte Feiertage werden den Sonntagen gleichgestellt. Die Kantone sind ermächtigt, neben dem 1. August höchstens acht ihrer Feiertage den Sonntagen gleichzustellen (Art. 20a Abs. 1 ArG, Verzeichnis des seco). An diesen Tagen ist gleich wie an Sonntagen die Arbeit verboten (Art.

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Welche Feiertage sind eidgenössisch geregelt?

August) ist der einzige eidgenössisch geregelte Feiertag. Er ist arbeitsrechtlich den Sonntagen gleichgestellt und bezahlt (Art. 110 Abs. 3 BV). Die wichtigsten Bestimmungen der Verordnung über den Bundesfeiertag (SR 116) lauten wie folgt:

Warum können sie an dem Feiertag im Ausland nicht arbeiten?

Schließlich können Sie auch nichts dafür, dass Sie an dem Feiertag im Ausland nicht arbeiten können. Der ausländische Feiertag stellt keinen in Ihrer Person liegenden Grund für die Nichterbringung der Arbeitsleistung dar.

Ist die Feiertagsregelung für den Wohnsitz entscheidend?

Hier ist nicht die Feiertagsregelung für den Wohnsitz entscheidend, sondern die für den Arbeitsort. Dieses nennt man interlokales Feiertagsrecht. Sie wohnen in Hessen, arbeiten aber in Niedersachsen. Fronleichnam ist ein gesetzlicher Feiertag in Hessen, nicht aber in Niedersachsen.