Welche gesetzlich garantierten Rechte kann eine Mutter wahrend der Stillzeit ihres Kindes grundsatzlich in Anspruch nehmen?

Welche gesetzlich garantierten Rechte kann eine Mütter während der Stillzeit ihres Kindes grundsätzlich in Anspruch nehmen?

Stillende Mütter haben außerdem einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Zeit des Stillens oder zum Abpumpen von Muttermilch. Innerhalb eines achtstündigen Arbeitstages stehen Ihnen mindestens zweimal 30 oder einmal 60 Minuten zur Verfügung.

Wie lange Anspruch auf Stillpause?

Stillende Arbeitnehmerinnen haben einen Anspruch auf Stillpausen am Arbeitsplatz. Gem. § 7 Abs. 2 MuSchG (Mutterschutzgesetz) hat der Arbeitgeber „eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen (…)“.

Welche Besonderheiten gelten für stillende Mütter?

Zum Januar 2018 ist ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft getreten. Laut Mutterschutzgesetz hat die stillende Frau einen Anspruch auf Freistellung während ihrer Arbeitszeit für die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens jedoch zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde.

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Werden Stillpausen bezahlt?

Stillzeiten sind bezahlte Arbeitszeiten und müssen nicht nachgearbeitet werden! Wer in der Arbeit nicht stillen kann, darf die Pausen zum Abpumpen nutzen. Achtung: Seit 2018 besteht für Mütter nur noch in den ersten zwölf Monaten ein Anspruch auf bezahlte Stillpausen durch ihren Arbeitgeber.

Wer bezahlt Stillzeit?

Gemäss Art. 60 Abs. 2 Satz 1 ArGV1 sind Arbeitgeber verpflichtet, Stillenden die für das Stillen notwendige Zeiten zur Verfügung zu stellen. Seit der Gesetzesänderung von 2014 ist das Abpumpen von Milch dem Stillen ausdrücklich gleichgestellt worden.

Welche Rechte habe ich als werdende Mütter?

Schwangere Frauen haben das Recht, verschiedene Vorsorgeleistungen in Anspruch zu nehmen. Diese gehören zu den Pflichtleistungen der Krankenversicherung. Dazu gehört zum Beispiel die Betreuung der Schwangeren durch einen Arzt oder eine Hebamme. Diese kann auch Vorsorgeuntersuchungen durchführen.