Welche Organe konnen eine Gesetzesinitiative starten?

Welche Organe können eine Gesetzesinitiative starten?

Der Deutsche Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung können in Deutschland die Gesetzesinitiative ergreifen. Bundesrat und Bundesregierung bedürfen dazu unter Umständen der gegenseitigen Stellungnahme.

Was sind die zwei Kammern in Deutschland?

In einem Zweikammersystem (auch Bikameralismus) hat das Parlament zwei Kammern (Zweikammerparlament). Historisch gesehen werden die Kammern als Oberhaus („Erste Kammer“) und Unterhaus („Zweite Kammer“) bezeichnet.

Wo werden die Gesetze gemacht?

Gesetze werden im Bundestag beschlossen. In Gesetzen steht, was man in Deutschland tun darf. Und was man nicht tun darf. Der Bundestag darf die Gesetze ändern.

Wie kann das neue Gesetz gültig werden?

Nur wenn die Mehrheit der Abgeordneten für das neue Gesetz stimmt, kann es auch gültig werden. Manchmal muss auch noch der Bundesrat zustimmen. Unterschrieben wird das Gesetz von der Bundeskanzlerin und dem Minister, der dafür zuständig ist. Und als letztes unterschreibt der Bundespräsident. Danach wird das Gesetz gültig.

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Welche Gesetze haben die Zustimmung des Bundesrates?

Die Beteiligung des Bundesrates hängt davon ab, ob ein sogenanntes Zustimmungsgesetz oder ein sogenanntes Einspruchsgesetz vorliegt. Zustimmungsgesetze werden – wie es die Bezeichnung nahelegt – erst gültig, wenn nach dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmt. Dazu gehören alle Gesetze, die die Angelegenheiten der Bundesländer besonders betreffen.

Was braucht der Bundesrat für ein Gesetz zustimmen?

In besonderen Fällen braucht ein Gesetz aber die Zustimmung von einer Mindestanzahl an Abgeordneten. Es reicht dann nicht nur die Mehrheit der Anwesenden. So müssen z. B. zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages für ein Gesetz sein, das die Verfassung ändert. Muss der Bundesrat einem Gesetz zustimmen?

Wie hoch ist der Mindestabstand eines Grundstücks?

Der Mindestabstand beträgt – je nach Landesbauordnung – 2,5 bis 3 m. Der einzuhaltende Mindestabstand entspricht der Gebäudehöhe; dieser wird je nach Bundesland und Lage des Grundstücks (Kerngebiet, Rand der Gemeinde o. a.) mit einem Faktor zwischen ca. 0,25 und 1,0 multipliziert.