Welche Rechte hat der Beirat?

Welche Rechte hat der Beirat?

Im Rahmen dieser Unterstützungstätigkeit hat der Beirat das Recht den Verwalter zu beraten und im Einzelfall zwischen ihm und der Gemeinschaft zu vermitteln. Der Beirat hat das Recht, nicht aber die Pflicht sämtliche Aufgaben und Tätigkeiten des Verwalters zu überwachen und Auskunft zu verlangen.

Kann sich ein Verwaltungsbeirat vertreten lassen?

Ferner ist es dem Verwaltungsbeirat auch nicht gestattet, sich durch andere Personen bei seinen Amtsaufgaben vertreten zu lassen. Daher sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie als Verwaltungsbeirat den Aufgaben auch zeitlich gerecht werden können.

Kann ein Beirat sich selbst entlasten?

Im Gesetz ist die Frage der Entlastung nicht geregelt. Ein Mitglied des Verwaltungsbeirats ist bei der Abstimmung über dessen Entlastung gemäß § 25 Abs. 5 WEG vom Stimmrecht ausgeschlossen. Das Mitglied des Verwaltungsbeirates darf über die Entlastung auch nicht in Vollmacht für andere Wohnungseigentümer abstimmen.

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Kann ein Mieter Beirat sein?

Grundsätzlich nur Eigentümer als Beirat Grundsätzlich müssen die Beiräte Mitglieder der jeweiligen WEG sein. Allerdings ist die Wahl von Nichtmitgliedern in den Beirat nicht gänzlich ausgeschlossen. So kann es die Gemeinschaftsordnung erlauben, auch „WEG-fremde“ Personen als Beirat zu wählen.

Kann ein nicht Eigentümer Beirat werden?

Bild: PhotoAlto Grundsätzlich dürfen nur Wohnungseigentümer in den Beirat gewählt werden. Ein Nichteigentümer hat auch dann kein allgemeines Recht zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung, wenn er Mitglied des Verwaltungsbeirats ist. Er darf nur insoweit teilnehmen, als sein Aufgabenbereich als Beirat betroffen ist.

Was bedeutet Entlastung des Verwaltungsbeirats?

Entlastung bedeutet die Billigung und das Einverständnis mit der zurückliegenden Geschäftsführung und den Verzicht der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber den Mitgliedern des Beirats auf hieraus entstandene Ersatz- oder Schadensersatzansprüche.