Welche Rechtsform hat das DRK?

Welche Rechtsform hat das DRK?

(1) Das Deutsche Rote Kreuz (Bundesverband) hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Es hat seinen Sitz in Berlin. Der Verein führt den Namen „Deutsches Rotes Kreuz e.

Für was ist das Rote Kreuz zuständig?

Wir vom Roten Kreuz sind Teil einer weltweiten Gemeinschaft von Menschen in der internationalen Rotkreuz und Rothalbmondbewegung, die Opfern von Konflikten und Katastrophen sowie anderen hilfsbedürftigen Menschen unterschiedslos Hilfe gewährt, allein nach dem Maß ihrer Not.

Ist das Deutsche Rote Kreuz ein Unternehmen?

Das Unternehmen DRK ist werte- und zukunftsorientiert, und sucht begeisterungsfähige Mitarbeiter/-innen.

Was ist die Satzung des Bayerischen Rote Kreuzes?

Sie entscheidet über die Satzung der Körperschaft sowie Belange von grundsätzlicher Bedeutung für das gesamte Bayerische Rote Kreuz und ist das Wahlorgan für den Präsidenten, Teile des Landesvorstands und den Haushaltsausschuss. Die unterschiedlichen Teilen des BRK entsenden die rund 400 Delegierten in die Landesversammlung:

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Was sind die Grundsätze des rotkreuzs?

Zusammengehalten wird die gesamte Bewegung durch die in den Statuten festgelegten, sieben fundamentalen Grundsätze: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit, Universalität. Das „Deutsche Rote Kreuz“ ( DRK) ist einer der ältesten Rotkreuzverbände weltweit.

Wie ist der Landesvorstand für das Bayerische Rote Kreuz zuständig?

Der Landesvorstand leitet das Bayerische Rote Kreuz und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten. Er ist insbesondere für die strategische Ausrichtung, die verbandspolitische Zielsetzungen und die Aufstellung der Wirtschaftspläne der Landesgeschäftsstelle, der Bezirksgeschäftsstellen und der Bergwacht Bayern zuständig.

Was ist die Landesversammlung des Roten Kreuzes?

Die Landesversammlung ist das oberste Organ des Bayerischen Roten Kreuzes und tritt mindestens alle zwei Jahre zusammen. Sie entscheidet über die Satzung der Körperschaft sowie Belange von grundsätzlicher Bedeutung für das gesamte Bayerische Rote Kreuz und ist das Wahlorgan für den Präsidenten, Teile des Landesvorstands und den Haushaltsausschuss.