Welche Steuern fallen bei Erwerb einer Immobilie in Italien?

Welche Steuern fallen bei Erwerb einer Immobilie in Italien?

Bei Erwerb einer Immobilie fallen in Italien folgende Steuern: Die sogenannte IMU ist die neue Immobiliengemeindesteuer, die ab dem Jahr 2012 sowohl die Einkommensteuer auf Immobiliengrunderträge als auch die alte Gemeindesteuer auf Liegenschaften (ICI) ersetzt.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Besteuerung von Immobilien in Italien?

Über die Besonderheiten bei der Besteuerung von Immobilien in Italien geben die nachfolgenden allgemeinen Informationen einen ersten Überblick:  Es bestehen hinsichtlich der Besteuerung von Immobilien große Unterschiede zum deutschen Recht. Die Steuern teilen sich in Italien zunächst in einmalige Abgaben und weiter in laufende Abgaben auf.

Was ist die Grundsteuer bei Immobilien?

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Bei Immobilien gibt es die Grundsteuer, die jährlich fällig wird. Sie wird von den Kommunen selbst festgelegt. Beim Kauf einer Immobilie ist eine Grunderwerbsteuer zu zahlen, welche jedes Bundesland individuell festlegt. Zudem beziehen sich auch die Spekulationssteuer und die Erbschaftssteuer auf Immobilien. Mehr erfahren…

Wie lange muss die Immobilie selbst genutzt werden?

Wurde die Immobilie nicht selbst genutzt, so muss sie 10 Jahre im Besitz des Verkäufers sein, damit keine Spekulationssteuer anfällt. Erfahren Sie hier alles zur Spekulationsfrist, Höhe der Spekulationssteuer, Unterschiede in der Versteuerung eines Gewinns bei Eigennutzung und Vermietung inkl.

Wie wird die Umsatzsteuer hinterlegt?

Register-, Kataster- und Hypothekensteuer werden von dem Notar hinterlegt, der persönlich und uneingeschränkt für die Einbezahlung dieser indirekten Steuer haftet. DIE UMSATZSTEUER (IVA) Bei Immobilien fällt die Umsatzsteuer an, wenn man von Bauträgern erwirbt.

Wie kann die Immobilie vom verstorbenen steuerfrei gehen?

Und zusätzlich (!) kann die vom Verstorbenen selbst genutzte Immobilie unter bestimmten Bedingungen steuerfrei an die Erben gehen – unabhängig vom Wert des Hauses oder der Wohnung. Denn die selbst bewohnte Immobilie, das sogenannte Familienheim, spielt im Erbrecht eine Sonderrolle.

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Kann man das Familienheim steuerfrei auf die Hinterbliebenen übergehen?

Damit das Familienheim tatsächlich steuerfrei auf die Hinterbliebenen übergehen kann, muss der Erbe dort „unverzüglich“ einziehen – wenn er nicht sowieso schon dort lebt, etwa als Ehepartner.