Welche Waffen darf man mit einer Waffenbesitzkarte haben?

Welche Waffen darf man mit einer Waffenbesitzkarte haben?

Inhaber einer solchen Waffenbesitzkarte dürfen Einzellader mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen (mehrschüssig) mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) erwerben.

Bei welchen der aufgeführten Beispiele handelt es sich um verbotene Waffen?

Bei welchen der aufgeführten Beispiele handelt es sich um „verbotene Waffen“?

  • A. Schusswaffen mit Schalldämpfer.
  • Schusswaffen, die Reihenfeuer (Dauerfeuer) schießen.
  • Schusswaffen mit einem Laserzielgerät.

Was ist wichtig für den Umgang mit kleinen Waffenscheinen?

Wichtiges über den Umgang mit Waffen des kleinen Waffenscheins. Liegt ein kleiner Waffenschein vor, dürfen SRS-Waffen geführt werden. Dies setzt eine Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung voraus, sodass in der Regel davon auszugehen ist, dass die Waffenscheininhaber verantwortungsvoll mit den Waffen umgehen.

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Was ist die Erlaubnis zum Waffenbesitz und zum Mitführen?

Bislang war es so, dass ein Sicherheitsunternehmen eine Erlaubnis zum Waffenbesitz und zum Mitführen für die Dauer von drei Jahren erhalten hat. In diesem Punkt gab es 2015 eine deutliche Änderung. Es muss ein konkreter Bewachungsauftrag vorliegen. Für diesen wird die Erlaubnis, die Waffe zu tragen, ausgestellt.

Wie wird eine Waffe erlaubt?

Erlaubt wird eine Waffe nur, wenn es einen triftigen Grund und einen konkreten Bedarf gibt. Bislang war es so, dass ein Sicherheitsunternehmen eine Erlaubnis zum Waffenbesitz und zum Mitführen für die Dauer von drei Jahren erhalten hat. In diesem Punkt gab es 2015 eine deutliche Änderung. Es muss ein konkreter Bewachungsauftrag vorliegen.

Ist die Waffe zwingend erforderlich?

Das geschieht nur, wenn Sie zweifelsfrei nachweisen können, dass die Waffe zwingend erforderlich ist, um eine Person, eine Immobilie, Geld oder Sonstiges zu schützen. Die Grundlage stellt die derzeit gültige Verwaltungsvorschrift in Verbindung mit geltender Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dar.