Wie bekommt mein Kind die italienische Staatsangehorigkeit?

Wie bekommt mein Kind die italienische Staatsangehörigkeit?

Es gibt drei Möglichkeiten, die Staatsbürgerschaft in Italien zu beantragen: italienische Eltern oder Großeltern zu haben oder dort geboren zu werden, einen Italiener zu heiraten oder dort für eine bestimmte Anzahl von Jahren zu leben.

Wann verliert man die italienische Staatsbürgerschaft?

Wer eine ausländische Staatsbürgerschaft erwirbt, kann nach Artikel 11 auf die italienische Staatsbürgerschaft verzichten, wenn er seinen Wohnsitz im Ausland hat oder dorthin verlegt.

Wie kann die italienische Staatsbürgerschaft erworben werden?

Liegt so ein Fall vor, erlangt die betroffene Person die italienische Staatsbürgerschaft automatisch, d. h. ohne deren ausdrücklichen Wunsch. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die italienische Staatsangehörigkeit automatisch durch Geburt ( per nascita) oder Abstammung ( per discendenza) erworben wird:

Was sind die Voraussetzungen für die italienische Staatsangehörigkeit?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die italienische Staatsangehörigkeit automatisch durch Geburt (per nascita) oder Abstammung (per discendenza) erworben wird: Die Mutter des Kindes besitzt die italienische Staatsbürgschaft, oder. der Vater des Kindes ist italienischer Staatsangehöriger, oder.

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Wie berücksichtigen sie die doppelte Staatsangehörigkeit in Italien?

Ebenso zu berücksichtigen ist die Bedeutung der doppelten Staatsangehörigkeit. Halten Sie sich in Italien auf, gelten Sie als italienischer Staatsbürger und werden von den dortigen Behörden als solcher auch belangt, ohne den Vorzug des konsularischen Schutzes der deutschen Auslandsvertretung genießen zu können.

Ist ein ununterbrochener Aufenthalt in Italien möglich?

ununterbrochener Aufenthalt in Italien zwei Jahre vor Vollendung der Volljährigkeit und Willenserklärung des Antragsstellers innerhalb eines Jahres nach der Volljährigkeit. Ein Erwerb findet auch statt durch Eheschließung ( per matrimonio) mit einem italienischen Staatsbürger bzw.