Wie kann ein Burgerentscheid herbeigefuhrt werden?

Wie kann ein Bürgerentscheid herbeigeführt werden?

Diese können entweder von den Bürgern per Bürgerbegehren – also durch Sammlung einer bestimmten Mindestanzahl von Unterschriften Wahlberechtigter – herbeigeführt werden, oder von den gewählten kommunalen Vertretern per Mehrheitsbeschluss in einem Ratsbegehren (auch: Ratsreferendum).

Wie funktioniert ein Ratsbegehren?

Das Ratsbegehren, geregelt in Art. 18 a der Bayerischen Gemeindeordnung (GO), unterfällt dem besonderen Verwaltungsrecht. Ein Ratsbegehren ist ein Beschluss des Gemeinderats über eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde einen Bürgerentscheid stattfinden zu lassen.

Was tun gegen gemeinderatsbeschluss?

Steht das Bürgerbegehren im Widerspruch zu einem bereits gefassten Gemeinderatsbeschluss, so muss die vollständige Einreichung aller Unterschriften spätestens drei Monate nach Bekanntwerden des Gemeinderatsbe- schlusses erfolgt sein.

Wo liegt der Unterschied zwischen Bürgerbegehren und Bürgerentscheid?

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Ein Bürgerbegehren ist der Antrag der Bürgerinnen und Bürger an die Gemeindevertretung, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Ein Bürgerentscheid ist die Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger über eine kommunalpolitische Sachfrage.

Wie kann man einen Bürgerentscheid auf den Weg bringen?

Sowohl die Bürger einer Stadt oder Gemeinde selbst als auch der Gemeinderat können einen Bürgerentscheid auf den Weg bringen. Werden die Bürger tätig, etwa in Form einer Bürgerinitiative, mündet es in ein Bürgerbegehren, sind es die Gemeinderäte, wird das als Ratsbegehren bezeichnet.

Was steht im Mittelpunkt eines Bürgerbegehrens?

Im Mittelpunkt eines Bürgerbegehrens – es ist der Antrag auf einen Bürgerentscheid – steht die Sammlung von Unterschriften. Alle Bürger/innen, die eine Abstimmung über einen bestimmten Sachverhalt herbeiführen wollen, tragen sich in Listen ein.

Ist der Gemeinderat zuständig für ein Bürgerbegehren?

Der Gemeinderat prüft am Ende, ob alle Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren vorliegen und das Begehren zulässig ist. Ist das der Fall, leiten die Gemeinderäte die Durchführung eines Bürgerentscheides ein. Hinfällig wird der Bürgerentscheid nur dann, wenn der Gemeinderat, die im Bürgerbegehren verlangte Maßnahme übernimmt.

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Wie können Bürgerinnen und Bürger direkt in die lokale Politik eingreifen?

In allen Bundesländern haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, auf Kommunal- oder Kreisebene mit Hilfe von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid direkt in die lokale Politik einzugreifen. Mithilfe eines Bürgerentscheids können sie ihren gewählten Repräsentant/innen vor Ort eine Sachentscheidung aus der Hand nehmen.