Wie lange brauchen nicht-EU-Burger ein Schengen-Visum?

Wie lange brauchen nicht-EU-Bürger ein Schengen-Visum?

Für kurze Aufenthalte in Deutschland von bis zu 90 Tagen (pro Halbjahr ab dem Datum der ersten Einreise) benötigen Nicht-EU-Bürger grundsätzlich ein sogenanntes Schengen-Visum.

Wie können EU-Bürger nach Deutschland reisen?

EU-Bürger können frei innerhalb der Länder der Europäischen Union, also auch nach Deutschland, reisen. Für bestimmte andere Länder hat die EU die Visumpflicht aufgehoben. Angehörige aller weiteren Staaten müssen jedoch ein Visum beantragen, wenn Sie nach Deutschland einreisen wollen.

Was braucht man für das Visum?

Für das Visum braucht man zusätzlich aktuelle Kontoauszüge (am besten der letzten sechs Monate), ein Anschreiben mit dem genauen Reiseverlauf, das Hin- und Rückflugticket bzw. eine entsprechende Reservierung und ein Empfehlungsschreiben des Arbeitgebers.

Welche Staatsbürger dürfen sich ohne Visum befreien?

Diese dürfen sich ohne Visum grundsätzlich nicht länger als 90 Tage pro Halbjahr im Bundesgebiet aufhalten. Zudem dürfen sie während dieses Zeitraums keine Erwerbstätigkeit aufnehmen. 7) Von der Visumpflicht befreit sind auch Staatsbürger der britischen Überseegebiete („British Nationals (Overseas)“)

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Sind Staatsangehörige anderer Staaten visumpflichtig?

Fallen Staatsangehörige anderer Staaten unter die Visumpflicht, benötigen diese grundsätzlich für die Einreise und den Aufenthalt im Schengen-Raum bzw. in Österreich ein Visum. Informationen, ob Sie visumpflichtig sind, finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres.

Was wird für die Einreise in Deutschland benötigt?

Bei Aufenthalten in Deutschland von mehr als 90 Tagen (pro Halbjahr ab dem Datum der ersten Einreise) wird für die Einreise ein nationales Visum benötigt. Dieses wird ebenfalls von der Botschaft oder vom Generalkonsulat ausgestellt.

Welche Länder haben eine Visumpflicht nach Deutschland?

Hier finden Sie eine Liste der Länder, für die eine Visumpflicht für die Einreise nach Deutschland besteht. St. Vincent u. Grenadinen