Wie viel bekommt ein Proband?

Wie viel bekommt ein Proband?

Im Durchschnitt beträgt der Tagessatz für eine stationäre Studie zur Dosisfindung (Phase 2) 150 bis 250 Euro, zumindest wenn die Studie im Auftrag eines Pharmakonzerns stattfindet. An Uni-Kliniken oder Forschungseinrichtungen geht es weniger großzügig zu. Hier gibt es teilweise nur 10 Euro pro Stunde für die Probanden.

Was kann man als Proband verdienen?

Wie kann ich als Testperson Geld verdienen?

Die meisten Umfragen werden von Marktforschungen durchgeführt, so kann man durch seine eigene Meinung Geld verdienen. Das Honorar von solchen Umfragen liegt zwischen 1 und 3 Euro pro Umfrage. Man kann auch zu einem Online-Interview eingeladen werden, bei dem man Fragen zu seinem Konsumgewohnheiten beantworten kann.

Wie hoch ist eine versicherungspflichtige klinische Prüfung?

Bei versicherungspflichtigen klinischen Prüfungen legt Deutschland eine Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro je Proband und mindestens 5 Millionen Euro je Protokoll fest. Bei studienbedingter Strahlenanwendung ist eine Strahlenschutzhaftpflichtversicherung notwendig mit einer Mindestdeckungssumme von ebenfalls 500.000 Euro.

LESEN SIE AUCH:   Was ist eine maschinelle Unterschrift?

Wie hoch ist der Kostenrahmen bei klinischen Studien?

Die Hersteller müssen die Kosten meist gleich zu Beginn der klinischen Prüfung und in voller Höhe für deren gesamte Laufzeit begleichen. Bei unkritischen Studien mit wenigen Probanden beginnt der Kostenrahmen bei 1.500 Euro, nach oben sind kaum Grenzen gesetzt. Der Gesetzgeber hilft mit einer Abschätzung:

Wie hoch ist die Abschlussgebühr für eine klinische Prüfung?

„Die Abschlussgebühr für die Versicherung fällt einmalig an und beläuft sich schätzungsweise auf circa 5 Tsd. bis 30 Tsd. Euro für eine klinische Prüfung (im Durchschnitt als sehr grobe Näherung also 17,5 Tsd. Euro).

Wie prüfen die Versicherungen den Versicherungsschutz?

Die Ethik-Kommissionen und die Bundesoberbehörde (i.d.R. das BfArM) prüfen bei der Beantragung, ob ein Versicherungsschutz – so gesetzlich verlangt – vorliegt. Umgekehrt setzen die Versicherungen die Zustimmung der Ethik-Kommissionen und der Bundesoberbehörde voraus, um den Versicherungsschutz zu gewähren.