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Wie wird eine Vorstandssitzung getroffen?
Bei einer Vorstandssitzung werden Entscheidungen getroffen, die euren Verein, dessen Zukunft und somit auch die Mitglieder betreffen. Wenn zum Beispiel ein Sportfest oder ein Trainingslager ansteht und dafür Fördermittel vom Verein benötigt werden, wird in der Vorstandssitzung beschlossen, ob diese genehmigt werden.
Wer ist Teil der Vorstandschaft?
Teil der Vorstandschaft sind neben dem Vorstand bzw. mehreren Vorständen, der Kassenwart und im erweiterten Vorstand Beisitzer. Ein fester Ort, an dem die Vorstandssitzungen abgehalten werden müssen, ist nicht vorgeschrieben.
Was sind die Aufgaben des Vorstandes?
Die Aufgaben des Vorstandes umfassen im Wesentlichen die Vertretung der Gesellschaft nach Außen und im Innenverhältnis. Bei einer Zusammensetzung aus mehreren Mitgliedern betreibt der Vorstand die Geschäftsführung gemeinschaftlich, wobei hier keine gegenseitige Weisungsbefugnis mit verbunden ist.
Was kann der Vorstand gegenüber der Gesellschaft widerrufen?
Verletzt ein Vorstand die üblichen Geschäftssitten, oder schädigt er gar die Gesellschaft, so kann der AR die Bestellung widerrufen. Bei vorsätzlicher Pflichtverletzung ist der Vorstand zudem gegenüber der Gesellschaft zum Ersatz der daraus resultierenden Schäden verpflichtet.
Ist ein fester Ort für die Vorstandssitzungen vorgeschrieben?
Ein fester Ort, an dem die Vorstandssitzungen abgehalten werden müssen, ist nicht vorgeschrieben. Die “Spielregeln” für den Verein, die die Vorstandschaft und die Vorstandssitzungen betreffen, werden in einer Satzung niedergeschrieben. Vereinskasse leer? Keine Lust auf Kuchenverkauf?
Kann der Vorstand eine Vorstandssitzung durchzuführen?
Unterlässt es der Vorstand, eine Vorstandssitzung durchzuführen, obwohl dies nach den Umständen erforderlich ist oder die Satzung dies vorschreibt, begeht er eine Pflichtverletzung. Das kann dazu führen, dass er ggf. haftet, wenn dem Verein dadurch ein Schaden entsteht.
Wie ist die Teilnahme an der Vorstandssitzung möglich?
Die Teilnahme an der Vorstandssitzung. Teilnahmeberechtigt sind alle Vorstandsmitglieder, auch wenn sie kein Stimmrecht haben (zum Beispiel Ehrenmitglieder). Die Teilnahme muss persönlich erfolgen. Eine Stellvertretung ist möglich, wenn die Satzung das zulässt, allerdings nur durch andere Vorstandsmitglieder.