Hat der Zoll die Sendung freigegeben?

Hat der Zoll die Sendung freigegeben?

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Falls der Zoll die Sendung freigegeben hat und weder am Wert noch an der Richtigkeit der Angaben Zweifel erhebt, so wird das Paket direkt zum Empfänger nach Hause geliefert. Eventuelle Gebühren und Steuern können dann vom Empfänger direkt an der Haustür an den Zusteller gezahlt werden.

Wie wenden sie sich an die zuständige Zollverwaltung?

Für allgemeine Auskünfte, zum Beispiel zur Kfz-Steuer, zum Mindestlohn oder allgemeine Zollfragen von Privatpersonen oder Unternehmen, wenden Sie sich bitte an die dafür vorgesehenen Auskunftsstellen der Zollverwaltung. Hinweise auf illegale Beschäftigung oder Schwarzarbeit richten Sie bitte unmittelbar an das für Sie zuständige Hauptzollamt.

Wie lange wird das Paket beim Zoll gelagert?

Wie lange wird das Paket beim Zoll gelagert? Die Lagerzeit beim Zoll beträgt für Einschreiben, Briefe und Päckchen sieben Tage. Pakete werden dahingegen zwei Wochen beim Zoll aufbewahrt. Der Empfänger muss sicherstellen, dass er seine Sendung innerhalb dieser Fristen abholt. Kann das Paket auch von einer anderen Person abgeholt werden?

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Wie kümmert sich der Zoll um ihre Fragen?

Der Zoll kümmert sich um viele verschiedene Themen – deshalb stehen Ihnen auch verschiedene Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung, um Sie bestmöglich bei Ihrem Anliegen beraten zu können. Unsere virtuellen Dialogassistenten – sogenannte Chatbots – beantworten rund um die Uhr Fragen zu den verschiedensten Themengebieten des Zoll:

Wie können Kunden ihr Paket beim Zoll abholen?

Kunden können entweder ihr Paket beim Zoll abholen – meist ist eine Frist von wenigen Werktagen gesetzt – und der Behörde fehlende Unterlagen vorlegen. Oder sie verweigern die Annahme des Pakets. Alternativ können sie die Deutsche Post mit der „nachträglichen Postverzollung“ beauftragen, dann kümmert sich das Unternehmen um die Abwicklung.

Wie richtet sich die Abgabe nach dem Zolltarif?

Dann richtet sich die Abgabe nach dem Zolltarif. Das heißt, Steuersatz und Zoll werden einzeln berechnet und zwar abhängig von der Warenart. Für Kleidung aus Textil gilt etwa ein anderer Zollsatz als für Kleidung aus Leder. Dafür gibt es eine Tabelle, die der Zoll auf seiner Internetseite www.zoll.de veröffentlicht.