Kann der Vertrag vom Auftragnehmer gekündigt werden?
Außerdem kann nach § 16 Nr.5 Abs. 5 VOB/B die Leistungserbringung eingestellt werden. Vor allem aber kann nach § 9 Nr. 1 b) VOB/B der Vertrag vom Auftragnehmer gekündigt werden, hatte er dies mit der Nachfristsetzung bereits angedroht, vgl. § 9 Nr.2 S. 2 VOB/B. 2. Form der Kündigung
Welche Gründe sind für eine auftragnehmerkündigung anzusehen?
Bei einem VOB-Vertrag sind als wichtige Gründe für eine Auftragnehmerkündigung anzusehen: unterlassenen Mitwirkung durch den Auftraggeber, durch die der Auftragnehmer außerstande gesetzt wird, den Bauvertrag zu erfüllen (Annahmeverzug), Zahlungsverzug nach VOB und ggf. auch Schuldnerverzug des Auftraggebers.
Was ist der Austausch des Auftragnehmers?
Der Austausch des Auftragnehmers ist eine wesentliche Auftragsänderung, die grundsätzlich ein neues Vergabeverfahren erfordert. Allerdings sind in § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GWB drei Ausnahmen geregelt, die eine vergaberechtsfreie Auswechslung erlauben. Änderungsklausel (Nr. 4a)
Kann ein Auftragnehmer außerordentlich kündigen?
Ein Auftragnehmer kann nur außerordentlich kündigen Dafür müssen wichtige Gründe vorliegen. Im § 9 Abs. 1 der VOB/B sind solche Gründe aufgeführt. Liegen solche Kündigungsvoraussetzungen nicht vor, kann eine Drohgebärde des Auftragnehmers selbst einen Grund für eine Vertragsverletzung und eine Kündigung dann nach § 8 Abs. 3 VOB/B sein.
Was ist ein Auftragnehmer?
Auftragnehmer ist ein Unternehmer, der als Bieter den Zuschlag (Auftrag) zur Ausführung der geforderten Bauleistung erhalten hat. Hierbei spricht die VOB auch bereits von einem tatsächlich erfolgten, späteren Vertragsabschluss vom Auftragnehmer. Nimmt der Auftragnehmer einen Bauauftrag an, dann ist er zur mängelfreien Ausführung verpflichtet.
Warum hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Abnahme?
Weil der Auftragnehmer nach der Kündigung einen Anspruch auf Abnahme hat, diese also unter Fristsetzung auch verlangen kann, ist es der Abnahme gleichzusetzen, kommt der Auftraggeber mit dieser in Verzug oder verweigert er diese ohne hierzu berechtigt zu sein.
Kann der Auftragnehmer außerordentlich kündigen?
Der Auftragnehmer kann nur außerordentlich und nur mit Bezug auf die im § 9 Abs. 1 VOB/B angeführten, d. h. wichtigen Gründe und ihrem Vorliegen kündigen. Folglich ist vom Bauunternehmer vorher zu prüfen, ob ein Grund bzw. die Kündigungsvoraussetzungen auch gegeben sind.
Wie bleibt der Auftragnehmer nach der Kündigung in der Pflicht?
Auch nach der Kündigung bleibt der Auftragnehmer hinsichtlich der von ihm bereits erbrachten Leistungen in der Pflicht. Für diese Leistungsteile kann der Auftraggeber also ohne weiteres nach § 13 Nr. 5 VOB/B Mängelbeseitigung verlangen und seine hieraus folgenden Rechte geltend machen.
Wie wird ein Vertrag hervorgeholt?
Ein Vertrag wird hervorgeholt, wenn irgendetwas in der Geschäftsbeziehung „schief läuft“. Das ist dann jedoch regelmäßig auch der Moment, in dem die Parteien realisieren, dass in dem Vertrag bestimmte Details nicht geregelt sind.