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Kann ich meinen zweiten Vornamen löschen lassen?
Eine Streichung eines der Vornamen ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, gem. § 3 Abs. 1 NamÄndG (http://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/__3.html). Denn grundsätzlich gilt das Namensrecht in Deutschland, was nicht ohne Grund geändert werden kann.
Wo ändere ich meinen Vornamen?
Wer seinen Namen ändern möchte, muss dies schriftlich bei der zuständigen Namensänderungsbehörde beantragen, die in den meisten Fällen beim Standes- oder Bürgeramt angesiedelt ist. Entsprechende Formulare werden häufig als Download angeboten oder sind auf Nachfrage erhältlich.
Welcher Name ist bei Doppelnamen der Rufname?
Ein Doppelname im Sinne eines Vornamens bezeichnet die Zusammenfügung zweier Vornamen zu einem neuen. Bei einem Doppelnamen gehören immer beide Bestandteile fest zusammen, es wird also nicht nur einer davon als Rufname genutzt.
Was ist die Vornamensänderung?
Die Vornamensänderung zu der auch das Hinzufügen eines weiteren Vornamens gehört, ist eine Namensänderung, die sich nach dem Namensänderungsgesetz richtet. Den dazugehörigen Antrag erhalten Sie beim Standesamt. Nach § 3 Abs. 1 NÄG darf der Familienname und nach § 11 NÖG darf der Vorname geändert werden.
Ist eine Änderung der Schreibweise der Vornamen unberührt?
Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist dabei unzulässig; die Artikel 47 und 48 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche und §94 des Bundesvertriebenengesetzes bleiben unberührt.
Wie darf der Familienname geändert werden?
Den dazugehörigen Antrag erhalten Sie beim Standesamt. Nach § 3 Abs. 1 NÄG darf der Familienname und nach § 11 NÖG darf der Vorname geändert werden. Es besteht jedoch keine freie Namenswahl. Die Namensänderung muss mit einem wichtigen Grund begründet werden.