Kann man betriebsbedingt gekundigt werden?

Kann man betriebsbedingt gekündigt werden?

Als „betriebsbedingte Kündigung“ bezeichnet man eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung, mit der einem Arbeitnehmer, der durch das KSchG geschützt ist, (trotzdem) ordentlich gekündigt werden kann, falls die Weiterbeschäftigung wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nicht möglich ist.

Wie hoch ist die Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung?

Sollten Sie die Klagefrist verstreichen lassen, ohne Klage bei einem Arbeitsgericht erhoben zu haben, können Sie eine Abfindung beanspruchen. Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.

Was muss man tun wenn man krankgeschrieben ist und gekündigt wurde?

Kündigt der Arbeitnehmer während seiner Krankschreibung, hat er nach § 8 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung. Das gilt sowohl bei einer fristlosen als auch bei einer fristgerechten Kündigung während der Krankschreibung.

Wie kann ein Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden?

Ein Beamtenverhältnis auf Probe kann -neben den oben bereits angesprochenen Grundsätzen einer beamtenrechtlichen Entlassung- außerdem gemäß § 34 Absatz 1 Bundesbeamtengesetz auch aus folgenden Gründen entlassen werden: (1) Bei einem Verhalten, das im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge

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Ist es möglich, einen Beamten auf Lebenszeit zu entlassen?

Bei einem Beamten auf Lebenszeit ist es nicht möglich, ihn durch Verwaltungsakt zu entlassen. Ihm steht wenigstens sein Ruhegehalt zu, denn beamtenrechtliche Gründe machen es lediglich möglich, ihn in den Ruhestand zu versetzen. Ausnahmen hiervon sind selten.

Kann der Antrag auf Entlassung zurückgenommen werden?

Ja, der von der Beamtin bzw. dem Beamten an den Dienstherrn gestellte Antrag auf Entlassung kann unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden. So kann ein solcher Antrag jedenfalls innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei der zuständigen Behörde zurückgenommen werden, sofern die Entlassungsverfügung noch nicht zugegangen ist.

Wie kann ich gegen eine Entlassung gerichtlich vorgehen?

Der betroffene Beamte kann gegen eine Entlassung, die nicht auf eigenen Antrag erfolgt ist, gerichtlich vorgehen. Nach erfolgloser Durchführung des Widerspruchsverfahrens -sofern ein solches erforderlich ist- ist beim zuständigen Verwaltungsgericht entsprechend Klage einzureichen.