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Kann man Emails mitlesen?
Nachrichten, die an ein persönliches Mail-Postfach adressiert sind, fallen in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Sie sind ebenso wie Briefe Teil der individuellen Kommunikation. Das heimliche Mitlesen solcher Mails verletzt das Recht auf Wahrung seiner Privatsphäre.
Kann die Polizei E-Mails lesen?
Das Bundesverfassungsgericht erlaubt die Beschlagnahme von E-Mails beim Provider. Nur verfahrensrelevante Nachrichten darf die Polizei dauerhaft speichern.
Warum muss der Arbeitgeber auf das E-Mail-Postfach zugreift?
Es muss einen Grund geben, wenn der Arbeitgeber auf das E-Mail-Postfach des Mitarbeiters zugreift. Zudem dürfen dem Arbeitgeber keine milderen Mittel zur Erreichung des Ziels sowie zur Erfüllung des Zwecks zur Verfügung stehen (z.B. eine Weiterleitung der E-Mails durch den Mitarbeiter selber).
Wann wird der E-Mail-Account gesperrt?
Bei einer fristlosen Kündigung, Freistellung oder im Todesfall wird der E-Mail-Account des betroffenen Mitarbeiters sofort gesperrt und werden die Daten gesichert. Anschliessend sollten die privaten E-Mails und sonstigen privaten Daten (im Todesfall unter Beizug der Angehörigen des Verstorbenen) nach dem 4-Augen-Prinzip ausgesondert werden.
Wie erfolgt der Zugriff auf das E-Mail-Postfach des Mitarbeiters?
Der Zugriff auf das E-Mail-Postfach des Mitarbeiters muss nach dem Vier-Augen-Prinzip erfolgen, am Besten im Beisein des Datenschutzbeauftragten. Über das Verfahren ist ein Protokoll anzufertigen, aus dem sich ergeben muss, zu welchem Zweck in welchem Umfang auf das E-Mail-Postfach zugegriffen wurde.
Ist der Zugriff auf den E-Mail-Account gedeckt?
Zum anderen muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob der Zugriff auf den E-Mail-Account von einer Erlaubnisnorm gedeckt ist. Bisher herrscht unter den Rechtswissenschaftler die Ansicht, dass der Arbeitgeber zum Anbieter von TK-Diensten wird, wenn er seinen Mitarbeitern die private Nutzung von E-Mail ermöglicht.