Inhaltsverzeichnis
- 1 Wann ist ein Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt?
- 2 Wer zahlt Umsatzsteuer bei Innergemeinschaftlichem Erwerb?
- 3 Ist innergemeinschaftlicher Erwerb steuerfrei?
- 4 Wann sind innergemeinschaftliche Erwerbe steuerfrei?
- 5 Kann man eine Nachzahlung gegen einen neuen Inhaber ausschließen?
- 6 Warum tragen sie bei einer Firmenübernahme ein Haftungsrisiko?
Wann ist ein Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt?
Vorsteuerabzugsberechtigt sind all jene Unternehmen, die selbst Umsatzsteuer in Rechnung stellen und diese an das zuständige Finanzamt weiterleiten. Sie alle dürfen sich im Gegenzug die Vorsteuer abziehen, was einer Gegenrechnung mit der weitergeleiteten Umsatzsteuer gleichkommt.
Wer zahlt Umsatzsteuer bei Innergemeinschaftlichem Erwerb?
Beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge muss jeder Erwerber den innergemeinschaftlichen Erwerb im Bestimmungsstaat versteuern, insbesondere auch Privatpersonen. Außerdem muss es sich bei der Lieferung an den Erwerber um eine Lieferung eines Unternehmers gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens handeln.
Woher weiß ich ob ich Vorsteuerabzugsberechtigt bin?
Unternehmen sind nur dann vorsteuerabzugsberechtigt, wenn sie geleistete Vorsteuer für Lieferungen oder Leistungen in Abzug bringen, die sie für das Unternehmen erworben haben. Die Lieferung oder Leistung darf nicht für den Privatbereich angeschafft worden sein.
Was ist die Vorsteuerabzugsberechtigung?
Der Vorsteuerabzug berechtigt Sie als Unternehmer, die von Ihnen gezahlte Vorsteuer mit der Umsatzsteuer zu verrechnen, die Sie an das Finanzamt abführen. Er sorgt dafür, dass die Umsatzsteuer nur von Endverbrauchern bezahlt wird, nicht von Unternehmen, die ein Produkt nur weiterverarbeiten oder weiterverkaufen.
Ist innergemeinschaftlicher Erwerb steuerfrei?
Der innergemeinschaftliche Erwerb ist in dem Mitgliedstaat steuerbar, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet (§ 3d Satz 1 UStG). Befördern oder Versendung i.S.d. § 3 Abs. 6 UStG kann durch den Lieferer, den Erwerber oder durch einen von ihnen beauftragten Dritten geschehen.
Wann sind innergemeinschaftliche Erwerbe steuerfrei?
Steuerfrei gemäß § 4b UStG ist der innergemeinschaftliche Erwerb u. a.: von Gegenständen die der Steuerfreiheit der Einfuhren entsprechen, der erworbene Gegenstand später steuerfrei in ein anderes EU-Land geliefert oder in ein Drittland ausgeführt wird.
Wie wehrt sich ein Unternehmen dagegen?
Der wehrt sich jedoch erfolgreich dagegen. Wollen Sie eine Haftung für Verbindlichkeiten eines übernommenen Unternehmens ausschließen, haben Sie dazu folgende Möglichkeiten: Sie ändern die Firmenbezeichnung erheblich, sodass das Klangbild ein völlig anderes ist, oder geben die Firma komplett auf. Dann liegt keine Firmenübernahme vor.
Ist es möglich mehrere Kleinunternehmen gleichzeitig zu führen?
Mehrere Kleinunternehmen gleichzeitig nebeneinander zu führen ist durchaus möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass der jährliche gesamte Umsatz innerhalb der Grenzen liegt, die für Kleinunternehmer gelten. Wer mehr als ein Unternehmen betreibt und auf die Kleinunternehmerregelung setzt,…
Kann man eine Nachzahlung gegen einen neuen Inhaber ausschließen?
Die Rentenversicherung setzt deshalb eine Nachzahlung in Höhe von rund 3.500 Euro gegen den neuen Inhaber fest. Der wehrt sich jedoch erfolgreich dagegen. Wollen Sie eine Haftung für Verbindlichkeiten eines übernommenen Unternehmens ausschließen, haben Sie dazu folgende Möglichkeiten:
Allerdings tragen Sie bei einer Firmenübernahme auch ein Haftungsrisiko: Gemäß § 25 HGB haftet nämlich der neue Inhaber „für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Forderungen“. Darunter fallen alle vertraglichen und sonstigen zivilrechtlichen Forderungen, die vor der Übernahme begründet wurden.