Wann ist eine Ermachtigungsgrundlage erforderlich?

Wann ist eine Ermächtigungsgrundlage erforderlich?

Nach der Lehre vom Vorbehalt des Gesetzes (Gesetzmäßigkeit der Verwaltung) bedürfen Verwaltungsakte einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, wenn sie mit einer belastenden Wirkung für den Adressaten verbunden sind.

Wann besteht ein Anspruch auf einen Verwaltungsakt?

Ein Verwaltungsakt, auf den ein Anspruch besteht, darf mit einer Nebenbestimmung nur versehen werden, wenn sie durch Rechtsvorschrift zugelassen ist oder wenn sie sicherstellen soll, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsaktes erfüllt werden.

Wer darf VA erlassen?

Zum Erlass eines gebundenen Verwaltungsakts ist die zuständige Behörde verpflichtet, falls dessen Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen.

Warum braucht man eine Ermächtigungsgrundlage?

Dies hat das Gericht in dem durchaus historischen Beschluss vom 08.08.1978 klargestellt (BVerfG, Beschluss vom 8. 8. 1978 – 2 BvL 8/77).

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Kann eine Rechtsverordnung Ermächtigungsgrundlage sein?

Der Erlass von Rechtsverordnungen wird gemäß Art. 80 GG sowie Art. 82 GG geregelt und bedarf der Einhaltung verschiedener Vorschriften. So ist ein förmliches Verfahren notwendig: der Ermächtigungsgrundlage, der inhaltlichen sowie der formellen Rechtsmäßigkeit.

Was kann eine Ermächtigungsgrundlage sein?

Eine Eingriffsermächtigung, Befugnisnorm, Ermächtigungsgrundlage oder Ermächtigungsnorm ist eine Rechtsnorm, die den Eingriff in ein Grundrecht durch die Verwaltung bzw. die Justiz verfassungsrechtlich rechtfertigen soll.

Welche Merkmale muss ein Verwaltungsakt erfüllen?

Hieraus ergeben sich die sechs Merkmale des Verwaltungsaktes:

  1. Hoheitlich. Der Verwaltungsakt ist eine hoheitliche Maßnahme.
  2. Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Der Verwaltungsakt muss dem öffentlichen Recht zuzuordnen sein.
  3. Regelung.
  4. Einzelfall.
  5. Behörde.
  6. Außenwirkung.

Wann darf ein VA nur mit einer Nebenbestimmung versehen werden?

Die Nebenbestimmung darf dem Zweck des Verwaltungsakts zuwiderlaufen. Hat der Betroffene einen Anspruch auf den Verwaltungsakt (gebundene Entscheidung), so darf der Verwaltungsakt nur dann mit einer Nebenbestimmung versehen werden, wenn sie durch eine Rechtsvorschrift zugelassen ist.

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Wann kann eine Behörde eine Allgemeinverfügung erlassen?

Grundsätzlich darf jede Behörde in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Allgemeinverfügung erlassen, soweit es sich inhaltlich noch um eine „konkret-generelle Regelung“ handelt, also keine abstrakte Regelung beabsichtigt wird, die als Rechtnorm erlassen werden müsste, und wenn sie durch Gesetz dazu befugt ist (Schoch 2012: …