Inhaltsverzeichnis
- 1 Wann ist man Grundrechtsmündig?
- 2 Ist es für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde immer erforderlich den Rechtsweg auszuschöpfen?
- 3 Ist die Verfassungsbeschwerde zulässig?
- 4 Wie prüft das Gericht die Wirksamkeit des Prozessvergleichs?
- 5 Warum ist die Prüfungsentscheidung verwaltungsgerichtlich überprüft?
Wann ist man Grundrechtsmündig?
Die Theorie der starren Altersgrenze besagt, dass die Grundrechtsmündigkeit ab dem 18. Lebensjahr beginnt, solange durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt wird. Die herrschende Theorie der flexiblen (gleitenden) Altersgrenze stellt dabei auf die individuelle Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit ab.
Ist es für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde immer erforderlich den Rechtsweg auszuschöpfen?
Grundsatz (§ 90 Abs. 94 Abs. 2 GG beruht, normiert den Grundsatz, dass eine Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden kann.
Ist die Verfassungsbeschwerde zulässig?
Die Verfassungsbeschwerde ist grundsätzlich erst zulässig, nachdem der fachgerichtliche Rechtsweg vollständig beschritten wurde ( sog. Rechtswegerschöpfung). Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Landesgesetz oder einen sonstigen Hoheitsakt, gegen den ein Rechtsweg nicht offen steht, gilt eine Jahresfrist.
Welche Fehler unterliegen der verwaltungsgerichtlichen Prüfung?
Fachliche Fehler des Prüfers unterliegen in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung. Der Prüfer darf nichts vermissen, was nicht in der Aufgabenstellung gefordert war. Er darf nicht bewerten, was keinen Rückschluss auf die durch die Prüfung festzustellenden Fähigkeiten zulässt.
Welche Rechtsposition hat der Prüfer in der Prüfung?
Der Prüfer hat in der Prüfung prinzipiell keine Rechtsposition, auch keinen Anspruch auf die Tätigkeit als Prüfer. Im Prüfungsrecht stehen sich Prüfling und Prüfungsbehörde gegenüber. Die Tätigkeit als Prüfer unterliegt nicht der Freiheit von Forschung und Lehre .
Wie prüft das Gericht die Wirksamkeit des Prozessvergleichs?
Zunächst prüft das Gericht die Wirksamkeit des Prozessvergleichs. Erst dann setzt es die Prüfung gegebenenfalls mit der Zulässigkeit und der Begründetheit der ursprünglichen Klage fort. Die Prüfung der Wirksamkeit des Prozessvergleichs erfolgt im Sinne einer Vorprüfung.
Warum ist die Prüfungsentscheidung verwaltungsgerichtlich überprüft?
Der Grund dafür, dass Prüfern bei ihren Entscheidungen ein prüfungsspezifischer Bewertungsspielraum zukommt, der nur begrenzt verwaltungsgerichtlich überprüft wird, liegt darin, dass „ [d]ie Prüfungsentscheidung […] ein wertendes Urteil der Prüfer dar [stellt], das von Einschätzungen und Erfahrungen ausgeht]