Was muss der Arbeitgeber tun wenn eine Mitarbeiterin schwanger ist?
Antwort: Der Arbeitgeber muss unverzüglich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft durch die werdende Mutter die Schwangerschaftsmitteilung an die zuständige Behörde (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) senden (§ 27 Absatz 1 Mutterschutzgesetz -MuSchG).
Wie soll man als Schwangere Sitzen?
Die Beine sollten in der Waagrechten liegen, wenig höher als die Hüften. Der Oberkörper sollte beim Sitzen etwas nach hinten gebeugt sein, damit Becken- und grosse Hohlvene (Vena Cava) nicht abgedrückt werden.
Was ist ein Beschäftigungsverbot bei einer Schwangerschaft?
Beschäftigungsverbot Das geltende Arbeitsrecht sieht bei einer Schwangerschaft neben dem Genannten auch ein generelles Beschäftigungsverbot vor. Innerhalb dieser sogenannten Schutzfristen dürfen die Frauen nicht beschäftigt werden. Dies ist sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung der Fall.
Wann sind Arbeiten während der Schwangerschaft zulässig?
Während der Schwangerschaft sind Arbeiten bei Raumtemperaturen unterhalb von -5°C und über 28°C sowie Arbeiten, die mit starker Nässe verbunden sind, nicht zulässig. Bei Temperaturen unter 15°C sind vom Arbeitgeber warme Getränke bereit zu stellen.
Was ist die Verordnung für gefährliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft?
Die vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement erlassene Verordnung bezüglich der gefährlichen und beschwerlichen Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung SR 822.111.52) (Art. 62 Abs. 4 ArGV 1). legt die Beurteilungskriterien für gefährliche und beschwerliche Arbeiten fest (Risikobeurteilung) und
Welche Vorschriften sieht das Arbeitsrecht bei einer Schwangerschaft vor?
Das Arbeitsrecht sieht bei einer Schwangerschaft spezielle Vorschriften zum Arbeitsschutz vor. Von diesen können Sie jedoch nur profitieren, wenn Ihr Chef von Ihrer Schwangerschaft weiß. Wird mein Gehalt während eines Beschäftigungsverbots in der Schwangerschaft weiterhin gezahlt?