Welche Arten von frachtbriefen gibt es?

Welche Arten von frachtbriefen gibt es?

Frachtbrief

  • Strasse: KVO-Frachtbrief, CMR-Frachtbrief.
  • See: Konnossement (begebbar), Seefrachtbrief (nichtbegebbar)
  • Luft: Luftfrachtbrief (Airway Bill, AWB)
  • Schiene: Bahnfrachtbrief, CIM-Frachtbrief.
  • kombinierte Verkehre: Combined Transport Document (CTD) oder Multimodal Transport Document (MTD)

Was muss alles auf einen Frachtbrief?

Was steht in einem Frachtbrief?

  • Namen und Adressen von Absender, Frachtführer und Empfänger.
  • Ausstellungsdatum und Ausstellungsort des Dokuments.
  • Datum und Ort der Warenübernahme.
  • Art der Ware.
  • Art der Verpackung.
  • Menge der Frachtstücke.
  • Angaben zur Zahlung.
  • Zollinformationen.

Was muss ein LKW Fahrer immer dabei haben?

In bestimmten Ländern ist es Pflicht, einen Feuerlöscher im Lkw mitzuführen. Sorgen Sie dafür, dass er immer ordnungsgemäß gesichert ist. Er sollte sich in Reichweite des Fahrers befinden, aber auch für Rettungskräfte leicht zugänglich sein, damit er im Notfall mit höchster Wirksamkeit eingesetzt werden kann.

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Welche transportdokumente?

Beförderungsdokument für Gefahrgut. Konnosement. Luftfrachtbrief. Nachweis der Abholung und Zustellung….Fracht:

  • Proforma-Rechnung.
  • Handelsrechnung.
  • Packliste.
  • Ursprungszeugnis.
  • Anweisungen des Versenders.
  • Inhaltskonnossement.
  • Zollinhaltserklärung.
  • Versicherungszertifikat.

Was ist ein transportdokument?

Ein Transportdokument ist ein Dokument, mit dem Daten zu einer Ladung in einem LKW (oder in einem anderen Transportmittel) geliefert werden.

Welche Angaben müssen im CMR-Frachtbrief stehen?

Namen und Anschrift des Absenders, des Frachtführers und des Empfängers der Ware. Ort und Tag der Übernahme der beförderten Ware. Anzahl der Frachtstücke. Bezeichnung der transportierten Ware sowie die Art der Verpackung.

Warum wird der Frachtbrief in drei Ausfertigungen erstellt?

Wird ein Frachtbrief ausgestellt, dann muss dieser stets in drei Ausfertigungen ausgestellt werden. Das Original dient als Warenbegleitdokument, eine Ausfertigung verbleibt mit dem Absender und das dritte ist für den Frachtführer.