Welche Arten von Titel gibt es?

Welche Arten von Titel gibt es?

Es gibt folgende Arten von Titeln:

  • Endurteile.
  • Titel des § 794 ZPO, z.B.: Gerichtliche Vergleiche. Vollstreckungsbescheide. Vollstreckbare Urkunden.
  • Sonstige Urkunden / Entscheidungen, aus denen nach einer gesetzlichen Regelung die Zwangsvollstreckung möglich ist. Beispiele: Urkunden des Jugendamts gemäß § 60 SGB VIII.

Was macht ein Titel?

Was macht einen Titel gut? Vorschau: Ein Titel fasst zusammen. Er informiert, was erwartet werden kann. Den Titel laut aussprechen hilft, den Kern zu finden.

Welche vollstreckbaren Titel gibt es?

Folgende vollstreckbare Titel ermächtigen zur Zwangsvollstreckung:

  • Vollstreckungsbescheid.
  • gerichtliches Endurteil.
  • Beschluss des Familiengerichts.
  • Kostenfestsetzungsbeschluss.
  • öffentliche Urkunde.
  • notarielles Schuldanerkenntnis.
  • Bescheide von Städten.
  • Bescheide vom Finanzamt.

Welche Titel gibt es ZPO?

Die verschiedenen Vollstreckungstitel nach ihrer Art

  • Das Endurteil, § 704 ZPO. Der wohl wichtigste Vollstreckungstitel ist das Endurteil, § 704 ZPO.
  • Weitere Vollstreckungstitel. Weitere Vollstreckungstitel sind in § 794 ZPO aufgezählt.
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Was ist eine Abkürzung für einen akademischen Titel?

Abkürzung Tit. Beispiele. einen akademischen Titel, den Titel eines Professors haben; jemandem einen Titel verleihen, aberkennen; einen Titel erwerben, erlangen; sich einen [falschen, hochtrabenden] Titel beilegen; jemanden mit seinem Titel anreden; er machte keinen Gebrauch von seinem Titel

Wie wird der Begriff Titel in der Rechtswissenschaft benutzt?

Der Begriff Titel wird in der Rechtswissenschaft in der Regel als Kurzbezeichnung für einen Vollstreckungstitel im Zwangsvollstreckungsrecht gebraucht. Er beschreibt aber auch eine besondere Auszeichnung sowie bestimmte Aufenthaltserlaubnisse für Nicht-EU- Bürger in der Europäischen Union.

Was ist ein akademischer Titel?

Akademischer Titel. Bei einem Akademischen Titel (auch: Akademischer Grad) handelt es sich um einen Titel, welcher aufgrund eines abgeschlossenen Studiums oder einer wissenschaftlichen Leistung an einer Hochschule erworben wird.

Ist ein solcher Titel nicht Bestandteil des Namens?

Dies liegt daran, dass ein solcher Titel nicht als Bestandteil des Namens angesehen wird. Demzufolge steht ein derartiger Titel auch nicht in amtlichen Ausweispapieren. Ausnahme hierbei bildet der Doktortitel: wer einen solchen erworben hat, darf ihn in seinen Personalausweis oder Reisepass eintragen lassen.