Welche Gerichte sind für Rechtsstreitigkeiten zuständig?
Über Streitigkeiten im allgemeinen Zivilrecht (bürgerliche Rechtsstreitigkeiten) entscheiden die Gerichte der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit. Dabei handelt es sich um die Amtsgerichte (AG), die Landgerichte (LG), die Oberlandesgerichte (OLG) und den Bundesgerichtshof (BGH).
Welche Gerichte sind für folgende Streitfälle zuständig?
Zuständig ist nach § 23 Nr. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) das Amtsgericht bei einem Streitwert bis zu 5.000 Euro. Das Landgericht ist nach §§ 71 I, 23 GVG bei einem Streitwert über 5.000 Euro zuständig. Anmerkung: In sehr seltenen Fällen kann ausnahmsweise das Arbeitsgericht zuständig sein.
Welche Gerichte haben eine ordentliche Gerichtsbarkeit?
Ordentliche Gerichtsbarkeit und zuständige Gerichte. Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (Zivilgerichtsbarkeit) und Strafsachen (Strafgerichtsbarkeit). Die zuständigen Gerichte gliedern sich von der ersten bis zur letzten Instanz in: Amtsgericht. Landgericht. Oberlandesgericht. Bundesgerichtshof.
Welche Gerichte gibt es in Deutschland?
Welche Gerichte gibt es in Deutschland? Ebenso wie die Rechtswissenschaft gliedern sich die Gerichte in verschiedene Zweige: Zivilgerichte, Strafgerichte (diese beiden werden unter dem Begriff „ordentliche Gerichtsbarkeit“ zusammengefasst) und Verwaltungsgerichte.
Wie gliedern sich die Gerichte in verschiedene Zweige?
Ebenso wie die Rechtswissenschaft gliedern sich die Gerichte in verschiedene Zweige: Zivilgerichte, Strafgerichte (diese beiden werden unter dem Begriff „ordentliche Gerichtsbarkeit“ zusammengefasst) und Verwaltungsgerichte.
Was ist die deutsche Gerichtsbarkeit in Deutschland?
Gerichtsbarkeit in Deutschland, die Zuständigkeit der Gerichte. Die deutsche Gerichtsbarkeit gliedert sich in drei große Bereiche mit verschiedenen Zuständigkeiten: Ordentliche Gerichtsbarkeit, Besondere Gerichtsbarkeit und Verfassungsgerichtsbarkeit.