Welche Rechtsprechung gibt es zu fremden Katzen im Garten?

Welche Rechtsprechung gibt es zu fremden Katzen im Garten?

Zu dieser Thematik bei fremden Katzen im Garten gibt es keine eindeutigen Rechtsprechungen. Nach § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) müssen bestimmte Beeinträchtigungen – etwa durch die Zufuhr von Gerüchen – dann geduldet werden, wenn sie die Nutzung des Grundstückes unwesentlich beeinträchtigt oder ortsüblich ist.

Wie Helfen Hausmittel gegen Katzen im Garten?

Harmlose Hausmittel gegen Katzen im Garten können schnell helfen: (eine vergrabene Knoblauchzehe oder Apfelessig) Katzen durchwühlen gerne Gartenbeete. Auch das muss man nicht dulden. Möglich wäre auch Schäden von Pflanzen oder auch den Aufwand, für die Wiederherstellung des Beetes, dem Nachbarn in Rechnung zu stellen.

Kann der Nachbar die Katze fangen und einsperren?

Er darf sie sogar fangen und vorübergehend einsperren. Dabei darf er aber der Katze nicht unnötige Schmerzen zufügen. Der Nachbar kann sich aber auch nicht darauf berufen, dass das Herumstreifen zur Wesensart der Katzen gehört und dass ein entstandener Schaden durch die Katzen hinzunehmen ist.

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Welche Verhaltensweisen haben Katzen im Garten?

Aber Katzen legen manchmal Verhaltensweisen an den Tag, die sehr ärgerlich sein können. Vor allem streunende Katzen können im Garten ganz schöne Schäden anrichten: All diese Widrigkeiten müssen nicht sein, mit den […] Katzen haben feine Näschen, und sind sehr empfindlich, wenn ihnen etwas „stinkt“.

Kann man die Katze auf frischer Tat ertappen?

Das heißt, man müsste die Katze auf frischer Tat ertappen und bestenfalls Zeugen zur Seite haben. In obigem Fall sollte sogar ein DNA-Gutachten erstellt werden, welches jedoch mit der Begründung abgelehnt wurde, dass die Katze durchaus auf dem Auto des Klägers gewesen sein kann, es aber fraglich ist, ob sie dort auch den Schaden verursacht hat.

Ist es rechtlich schwierig zu unterbinden eine Katze das eigene Grundstück zu betreten?

Grundsätzlich ist es rechtlich schwierig zu unterbinden, dass die Katze des Nachbarn das eigene Grundstück betritt. Zum Beispiel hat das Landgericht Darmstadt entschieden: Wenn ein Nachbar fünf Katzen hat, ist der Besuch von zwei Nachbarskatzen aufgrund des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses hinzunehmen…

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Was ist die Haftung für Schäden durch Katze?

Haftung bei Schäden durch Katzen. Grundsätzlich ist man als Katzenhalter auch für Schäden verantwortlich, die durch die Katze entstehen, zum Beispiel, wenn die eigene Katze die Zierfische aus dem Gartenteich im Nachbargarten frisst. Es muss jedoch nachweisbar sein, dass die Schäden zweifelsfrei durch diese bestimmte Katze verursacht worden sind.