Welche Verfahren werden am Landgericht verhandelt?
Vor dem Landgericht werden Zivil- und Strafsachen verhandelt. Ob ein Verfahren vor dem Amts- oder dem Landgericht verhandelt wird, hängt von dem Streitwert ab. Überschreitet der Streitwert die Summe von 5.000 Euro, ist das Landgericht zuständig, liegt er darunter, wird das Verfahren vor dem Amtsgericht eröffnet.
Welches Gericht kommt nach Amtsgericht?
Grundsätzlich gilt dabei, dass bei einer Berufung das jeweils nächst höhere Gericht zuständig ist. Nach dem Amtsgericht- ist also das Landgericht und nach dem Landgericht das Oberlandesgericht zuständig. Für eine Revision ist dagegen der Bundesgerichtshof (BGH) zuständig.
Welches Gericht steht über dem Landgericht?
Das Landgericht ist in erster Instanz in Zivilsachen mit einem höheren Streitwert zuständig, wobei Anwaltszwang besteht. Der Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist vierstufig: 1) Amtsgericht, 2) Landgericht (LG), 3) Oberlandesgericht (OLG), 4) Bundesgerichtshof (BGH).
Welche Strafsachen werden am Landgericht verhandelt?
Für Mord, Totschlag und andere Taten mit Todesfolge ist es als Schwurgericht zuständig (§ 74 Absatz 2 Satz 1 GVG). Im Zivilprozess ist das Landgericht grundsätzlich für alle Verfahren mit einem Streitwert von über 5000 Euro zuständig, soweit sie nicht den Amtsgerichten übertragen wurden.
Was regelt die sachliche Zuständigkeit im Zivilprozess?
Die sachliche Zuständigkeit regelt im Allgemeinen, welches Gericht den Rechtsstreit zu entscheiden hat. Im Zivilprozess kann dies in erster Instanz sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht sein. Dies richtet sich in aller Regel nach dem Streitwert (vgl. § 23 GVG ).
Welche Zivilsachen sind vor dem Amtsgericht zuständig?
Nach § 13 GVG [Gerichtsverfassungsgesetz] gehören sowohl die Zivilsachen (also bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) als auch die Strafsachen vor die ordentlichen Gerichte. Das Amtsgericht ist auch für Anliegen der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig.
Wann kann man Zivilprozesse öffentlich machen?
Da Zivilprozesse regelmäßig (Ausnahme z. B.: Familienrechtliche Angelegenheiten) öffentlich sind, kann man auch bereits vor der eigentlichen Terminszeit erscheinen und im “Publikum” Platz nehmen. Der Publikumsbereich besteht meist aus einer oder mehreren Stuhlreihen. Man ist dann regelmäßig sog. “interessierte Öffentlichkeit”.
Was ist der allgemeine Gerichtsstand?
Im Regelfall fällt der Gerichtsstand dem Wohnsitz des Beklagten zu, was als allgemeiner Gerichtsstand bezeichnet wird. Neben diesem gibt es den ausschließlichen Gerichtsstand. Hier bilden einerseits Streitigkeiten aus Wohnraummieten und andererseits bei unerlaubter Handlung (z. B.: Unfall) die Ausnahme.