Welche zwei Arten von Streiks sind in Deutschland verboten?

Welche zwei Arten von Streiks sind in Deutschland verboten?

Politische Streiks gelten in Deutschland als verboten. Doch so einfach ist es nicht. Denn auch in Deutschland wurde und wird politisch gestreikt. Die Unterscheidung in gewöhnliche und politische Streiks legt bereits nahe, dass es sich beim politischen Streik um eine Sonderform des Streiks handele.

Was soll mit einem Streik erreicht werden?

In Bezug auf die Funktion eines Streiks kann zwischen einem offensiven Streik, in dem selbst gewählte Ziele erreicht werden sollen (also beispielsweise eine Arbeitszeitverkürzung) und einem defensiven auf die Abwehr ökonomischer oder politischer Verschlechterungen bezogenen Arbeitskampf unterschieden werden.

Welche Arten von Streik im Arbeitskampf gibt es?

Es gibt drei Formen des Streiks, und zwar die Arbeitseinstellung, den Bummelstreik und den Dienst nach Vorschrift.

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Sind politische Streiks möglich?

Wilde Streiks und rein politische Streiks sind formal rechtswidrig.

Wie der Streik um die Einführung der 35-Stunden-Woche in der Elektroindustrie?

Der im Mai 2003 von der IG Metall veranstaltete Streik um die Einführung der 35-Stunden-Woche in der Elektro- und Metallindustrie Ostdeutschlands scheiterte, lediglich in der Stahlindustrie kam es zur stufenweisen Einführung der 35-Stunden-Woche.

Was sind die Richtlinien der Regierungspolitik?

Die Richtlinien der Regierungspolitik sind die politischen Zielsetzungen, an denen sich die Regierung (Senat) während ihrer Amtszeit (Legislaturperiode) orientiert.

Was ist ein Bundesgerichtsentscheid für einen Streik?

Ein Bundesgerichtsentscheid hält jedoch fest, dass vier Voraussetzungen für einen Streik gegeben sein müssen. Der Streik muss von einer tariffähigen Organisation getragen werden und durch Gesamtarbeitsvertrag regelbare Ziele verfolgen. Weiter darf er nicht gegen die Friedenspflicht verstoßen und auch nicht unverhältnismässig sein.

Wie lange streikten die Mitarbeiter der Deutschen Bahn?

Im Sommer und Herbst 2007 streikten die in der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer organisierten Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG mehrfach bis zu 30 Stunden. Während dieser Zeit hat die Deutsche Bahn mehrere Einstweilige Verfügungen vor Arbeitsgerichten erwirkt, die Streiks verboten oder einschränkten.