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Wen Wahlen die Bürger direkt?
Unmittelbarkeit bedeutet, dass das wahlberechtigte Volk seine Vertreter direkt wählt und nicht durch Wahlmänner vertreten wird, wie zum Beispiel bei der Wahl des Bundespräsidenten, der von der Bundesversammlung gewählt wird.
Wer entscheidet was in Deutschland?
In Deutschland beschließen Bundestag und Bundesrat Bundesgesetze, die in ganz Deutschland gelten, und Länderparlamente Landesgesetze, die nur in dem betreffenden Bundesland gelten. Entwürfe für ein neues Gesetz können von Bundestagsabgeordneten kommen, vom Bundesrat oder von der Bundesregierung.
Wie können Bürger in einem Bürgerentscheid entscheiden?
Mit ihm können die Bürger in einer kommunalen Gebietskörperschaft (Gemeinde, Landkreis, Bezirk) über Fragen des eigenen Wirkungskreises entscheiden. Alle wahlberechtigten Bürger einer Kommune können in einem Bürgerentscheid nach den Grundsätzen der freien, gleichen und geheimen Wahl über eine zur Abstimmung gestellte Sachfrage entscheiden.
Wie können Bürgerbegehren und Bürgerentscheide helfen?
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide können dabei helfen, wichtigen und möglicherweise auch kontroversen kommunalen Themen einen Raum für den öffentlichen Diskurs und die Auseinandersetzung mit den jeweiligen Pro- und Contra-Argumenten zu bieten. Der Bürgerentscheid spielt in diesem Zusammenhang die wichtige Rolle des Prozessabschlusses.
Wie können Bürgerinnen und Bürger direkt in die lokale Politik eingreifen?
In allen Bundesländern haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, auf Kommunal- oder Kreisebene mit Hilfe von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid direkt in die lokale Politik einzugreifen. Mithilfe eines Bürgerentscheids können sie ihren gewählten Repräsentant/innen vor Ort eine Sachentscheidung aus der Hand nehmen.
Ist der Bürgerbegehren und Bürgerentscheid gleichzusetzen?
Der Bürgerentscheid ist mit einem Beschluss des Gemeinderates gleichzusetzen. Bürgerbehren und –entscheide sind also machtvolle Instrumente. Die kommunale Volksgesetzgebung setzt sich üblicherweise aus den zwei genannten Stufen »Bürgerbegehren« und »Bürgerentscheid« zusammen.