Wer haftet bei Güterschäden?
Für Güterfolgeschäden und reine Vermögensschäden, die in der Zeit von der Übernahme zur Lagerung bis zur Auslieferung entstehen sowie für Schäden (Güterschäden, Güterfolgeschäden, reine Vermögensschäden), die außerhalb des Obhutszeitraums vertragsbedingt entstehen, haftet der Lagerhalter gemäß § 280 BGB, wenn er eine …
Warum haftet der Frachtführer für Schäden während der Beförderung?
Gemäß §§ 425 ff HGB haftet der Frachtführer für Schäden, welche während der Beförderung durch Beschädigung oder den Verlust von Gütern entstehen verschuldensunabhängig. Nach § 431 HGB wird die Haftung allerdings limitiert auf 8,33 SZR/kg. Die SZR ist eine künstliche, bereits 1969 vom IWF eingeführte Währung, die auf IWF Konten geführt wird.
Wie haftet der Frachtführer im Schadensfall?
Im Schadensfall hat der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall darzulegen und zu beweisen (BGH Beschluss v. 11.01.2017, IV ZR 74/14). Nach § 425 HGB haftet der Frachtführer für Verlust und Beschädigung der Güter in der Zeit von der Annahme bis zur Ablieferung sowie für Schäden, die durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen.
Welche Verpflichtung hat der Frachtführer im Frachtrecht?
Der Frachtführer hat grundsätzlich die Verpflichtung innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist bzw. wenn nichts vereinbart wurde dann innerhalb der angemessenen Frist die Güterbeförderung vorzunehmen. Überdies hat der Frachtführer im Frachtrecht bzw. im Transportrecht entsprechende Fürsorgepflichten für das übernommene Gut.
Ist der Führer der Fracht verstößt gegen die Leistungspflicht?
Das kann der Fall sein, wenn es sich etwa um Gefahrgut oder zerbrechliche Waren handelt. Der Führer der Fracht verstößt gegen die Leistungspflicht, wenn er zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung begeht oder einen Unfall baut und dadurch ein Transportschaden zustande kommt.