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Wie besteht die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen?
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Landesministern. Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik der Landesregierung und trägt dafür die Verantwortung (sogenannte Richtlinienkompetenz).
Was ist der Ministerpräsident der Landesregierung?
Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik der Landesregierung und trägt dafür die Verantwortung (sogenannte Richtlinienkompetenz ). Er leitet die Geschäfte der Landesregierung nach Maßgabe der Geschäftsordnung.
Wie leitet der Ministerpräsident die Geschäfte der Landesregierung?
Er leitet die Geschäfte der Landesregierung nach Maßgabe der Geschäftsordnung. Der Ministerpräsident wird vom Landtag Nordrhein-Westfalen aus seiner Mitte im ersten Wahlgang mit absoluter Mehrheit gewählt; für die nächsten zwei Wahlgänge genügt eine relative Mehrheit, der vierte Wahlgang wird als Stichwahl abgehalten.
Wie wird der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen gewählt?
Der Ministerpräsident wird vom Landtag Nordrhein-Westfalen aus seiner Mitte im ersten Wahlgang mit absoluter Mehrheit gewählt; für die nächsten zwei Wahlgänge genügt eine relative Mehrheit, der vierte Wahlgang wird als Stichwahl abgehalten.
Was sind Richtlinien für die Regierungspolitik?
Richtlinien bedeuten in diesem Zusammenhang Grundlinien der Regierungspolitik, also die allgemeine politische Ausrichtung, nicht dagegen jedes Detail der Regierungspolitik, da nach Art. 65 S. 2 GG jeder Bundesminister nach dem Ressortprinzip seinen Geschäftsbereich selbständig und eigenverantwortlich, aber innerhalb dieser Richtlinien leitet.
Was ist die Richtlinienkompetenz in der Bundesregierung?
Die Richtlinienkompetenz wird im Abschnitt über die Bundesregierung verwandt. Sie betrifft auch nur die Bundesregierung ( Exekutive) und nicht die Legislative oder die Judikative. Ganz im Gegenteil darf die Richtlinienkompetenz nur innerhalb des durch Gesetz und Rechtsprechung gesteckten Rahmens ausgeübt werden.
Was ist die Besonderheit der Regierungsbildung in Nordrhein-Westfalen?
Eine herausragende Besonderheit der Regierungsbildung in Nordrhein-Westfalen ist die zwingende Notwendigkeit, dass der Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten zumindest zum Zeitpunkt seiner Wahl durch den Landtag dem Landesparlament angehören muss: