Wie lange mussen Personalunterlagen aufgehoben werden?

Wie lange müssen Personalunterlagen aufgehoben werden?

Allgemeine Personalunterlagen: Es gibt keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist für allgemeine Personalunterlagen wie Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Zusatzvereinbarungen. Sie sind solange aufzubewahren, wie Ansprüche, z. B. die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, vom ehemaligen Arbeitnehmer geltend gemacht werden können.

Wie lange dürfen arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aufbewahrt werden?

AUs unterliegen derzeit keinen strikten Aufbewahrungsfristen. Was die Regellöschfrist betrifft, wird allgemein angeraten, so lange im Besitz der Krankmeldung zu bleiben, wie gegenüber den Krankenkassen der Ersatzanspruch auf Lohnfortzahlung. Die „gelben Scheine“ sollten daher etwa fünf Jahre aufbewahrt werden.

Wie lange müssen Arbeitszeitkonten aufbewahrt werden?

§ 16 Abs. 2 ArbZG verpflichtet den Arbeitgeber, die über die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre aufzubewahren.

Wie lange müssen Personaldossiers aufbewahrt werden?

10 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (aufzubewahren sind v.a. Dokumente aus den letzten ein bis zwei Jahren des Arbeitsverhältnisses). Es empfiehlt sich: In regelmässigen Abständen zu überprüfen, ob Personaldaten richtig/aktuell sind bzw. weiterhin benötigt werden.

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Wie lange stempelkarten aufbewahren?

Aufbewahrungsfristen

Schriftgutart Aufbewahrungsfrist (in Jahren)
Angestelltenversicherung (soweit Buchungsbelege) 10
Anhang zum Jahresabschluss (§ 264 HGB) 10
Anlageverzeichnisse 10
Anwesenheitsliste (z. B. Stempelkarten) soweit für Lohnbuchhaltung erforderlich soweit für Lohnberechnung erforderlich sonst 10 6 0

Wie lange müssen Arztbriefe aufbewahrt werden?

Die Aufbewahrungsfrist der ärztlichen Dokumentation ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dazu heißt es in § 630f BGB, dass der Arzt die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren hat, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen gelten.

Wie lange müssen die Aufzeichnungen aufbewahrt werden?

Die Aufzeichnungen müssen über einen gewissen Zeitraum aufbewahrt werden. Arbeitgeber unterliegen der gesetzlichen Verpflichtung die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen. Je nach Land sind die konkreten Vorgaben unterschiedlich. Mit der reinen Erfüllung der Zeiterfassungspflicht ist es aber noch nicht getan.

Wie lange müssen Arbeitszeitaufzeichnungen aufbewahrt werden?

1 In Deutschland müssen Arbeitszeitaufzeichnungen 2 Jahre aufbewahrt werden. 2 Österreich sieht eine Aufbewahrungsfrist von 1 Jahr für die Unterlagen der Zeiterfassung vor. 3 In der Schweiz müssen Aufzeichnungen im Rahmen der Zeiterfassung über einen längeren Zeitraum archiviert werden.

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Wie lange dauert eine Aufzeichnung in der Schweiz?

In der Schweiz müssen Aufzeichnungen im Rahmen der Zeiterfassung über einen längeren Zeitraum archiviert werden. Hier gilt eine Frist von 5 Jahren für die Aufbewahrung. Neben den Vorgaben für die Unterlagen der Arbeitszeiterfassung gibt es natürlich auch Aufbewahrungsfristen für andere geschäftliche Unterlagen.

Wie lange müssen Rechnungen aufbewahrt werden?

Besonders bei Werk­zeug, Elektro- und Sport­geräten ist es sinn­voll, die Kauf­belege so lange aufzuheben. Rechnungen. Für fast alle Rechnungen gilt eine dreijäh­rige Verjährungs­frist ab dem Ende des Jahres, in dem gekauft wurde. Deshalb: Quittungen oder Konto­auszüge mindestens so lange aufbewahren.