Wie stellt der Leistungsempfanger eine Rechnung aus?

Wie stellt der Leistungsempfänger eine Rechnung aus?

stellt der Leistungsempfänger (oder ein von ihm beauftragter Dritter) die Rechnung, muss darin die Angabe „ Gutschrift “ erfolgen. Stellt ein im Ausland ansässiger Unternehmer eine Rechnung aus, bei der der Leistungsempfänger die deutsche Umsatzsteuer nach § 13 b UStG schuldet (sog.

Was ist die Aufbewahrungspflicht einer Rechnung geregelt?

Hinweis auf einer Rechnung zur Aufbewahrungspflicht Zusätzlich zu den genannten Pflichtangaben einer Rechnung musst du den Leistungsempfänger in bestimmten Fällen auf seine Aufbewahrungsfrist der Rechnung über 10 Jahre hinweisen. In welchen Fällen das zutrifft, ist im §14b Abs. 1 Satz 5 zur Aufbewahrung von Rechnungen geregelt.

Was ist die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen an Nichtunternehmern?

Für Rechnungen an Nichtunternehmer im Zusammenhang mit Grundstücken gilt eine Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren. Für bestimmte Rechnungsarten müssen Sie gesonderte Anforderungen bei der Rechnungserstellung berücksichtigen.

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Was gilt für die Rechnungsstellung im Ausland?

Stellt ein im Ausland ansässiger Unternehmer eine Rechnung aus, bei der der Leistungsempfänger die deutsche Umsatzsteuer nach § 13 b UStG schuldet (sog. Reverse-Charge-Regelung), gilt für die Rechnungsstellung das Recht des Sitz-Mitgliedsstaates des Rechnungsstellers.

Wie können die Rechnungsangaben in der Rechnung enthalten sein?

Die Rechnungsangaben können anstatt in der Rechnung auch in anderen Dokumenten enthalten sein (z. B. Leistungsbeschreibung der Aufträge, Lieferschein ), sofern eine leichte Nachprüfbarkeit der Angaben gewährleistet ist.

Was sind die erforderlichen Angaben in einer Rechnung?

Die erforderlichen Angaben in einer Rechnung (Pflichtangaben einer Rechnung) sind im §14 Abs. 2 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UstG) geregelt. Eine Rechnung muss den vollständigen Namen und vollständige Anschrift des Unternehmens enthalten, das die Ware geliefert oder die Leistung erbracht hat

Wie lange müssen Rechnungen erstellt werden?

Dabei gelten folgende Vorgaben: Erstellung: Rechnungen müssen in der Regel innerhalb von sechs Monaten erstellt werden. Aufbewahrung: Rechnungen an Unternehmer müssen Sie 10 Jahre aufbewahren, unter anderem um diese dem Finanzamt auf Nachfrage vorzeigen zu können.

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Was muss eine rechnungssoftware entsprechen?

Außerdem muss eine Rechnungssoftware den GOBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) entsprechen. Der wesentliche Punkt dabei ist die Nicht-Manipulierbarkeit von Rechnungsdokumenten.