Wo ist der Gerichtsstand Unternehmen und Privatperson?

Wo ist der Gerichtsstand Unternehmen und Privatperson?

Der gesetzliche Gerichtsstand Maßgeblich ist in der Regel das Gericht am allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten (§ 12 ZPO). Dies ist bei einer natürlichen Person ihr Wohnsitz (§ 13 ZPO) und bei einer juristischen Person ihr Verwaltungssitz (§ 17 ZPO).

Welches Gericht ist für Kaufleute zuständig?

§ 38. Zugelassene Gerichtsstandsvereinbarung. (1) Ein an sich unzuständiges Gericht des ersten Rechtszuges wird durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung der Parteien zuständig, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

Welches Gericht ist für Sachbeschädigung zuständig?

Nach § 120 GVG ist das Oberlandesgericht in erster Instanz für Staatschutzsachen zuständig. Beim OLG entscheidet der Strafsenat nach § 116 GVG.

Welches Gericht ist zuständig Deutschland?

Zuständig sind die Verwaltungsgerichte für die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art (§ 40 Abs. 1 S. VwGO). Die Abgrenzung zu den Zivilgerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und zu der Sozialgerichtsbarkeit ist teilweise recht kompliziert und auch umstritten.

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Welches Gericht ist bei Raub zuständig?

1 Satz 2 GVG ). Für besonders schwere Verbrechen ( z.B. für Mord und Totschlag sowie bestimmte schwere Sexualdelikte) ist die Strafkammer als Schwurgericht bei dem Landgericht unabhängig von der Straferwartung im Einzelfall zuständig (§ 74 Abs. 2 GVG ). Beispiel: Der Raub (§ 249 Abs.

Welches Gericht für Raub zuständig?

Für einfache und mittelschwere Straftaten wie Diebstahl, Körperverletzung oder Straßenverkehrsdelikte ist der Strafrichter oder das Schöffengericht bei einem Amtsgericht zuständig, für schwere Straftaten wie Raub, Vergewaltigung oder Totschlag ist eine Strafkammer bei einem Landgericht zuständig.

Wie wird der Gerichtsstand festgelegt?

Der allgemeine Gerichtsstand einer Person wird durch den Wohnsitz bestimmt (§ 13). Bei juristischen Personen ist dagegen der Sitz maßgeblich (§ 17). Wo eine juristische Person ihren Sitz hat, kann häufig dem Handelsregister entnommen werden.

Wo ist die sachliche Zuständigkeit geregelt?

Gemäß § 1 ZPO regelt das GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) die sachliche Zuständig- keit der Gerichte, welche sich nach Art und Umfang der Streitigkeit richtet. Die grundlegenden Richtlinien findet man in §§ 23, 71, 119 und 133 GVG.