Ist der Name Architekt geschutzt?

Ist der Name Architekt geschützt?

Die Berufsbezeichnungen „Architekt“ oder „Architektin“, „Innenarchitekt“ oder „Innenarchitektin“,“Landschaftsarchitekt“ oder „Landschaftsarchitektin“, „Stadtplaner“ oder „Stadtplanerin“ sind gesetzlich geschützt.

Welche Berufsbezeichnungen sind geschützt?

Geschützte Berufsbezeichnungen

  • Apotheker.
  • Arzt, Tierarzt, Zahnarzt.
  • Psychotherapeut, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut.
  • Rechtsanwalt, Kammerrechtsbeistand, Patentanwalt.
  • Öffentlich bestellter Sachverständiger.

Wer steht in der Architektenliste?

Architekt ist nur, wer in aktueller Architektenliste steht Architekt darf sich nicht jeder nennen. Auch nicht, wenn man ein Architekturstudium erfolgreich abgeschlossen hatte. Man muss in der Architektenliste eingetragen sein.

Kann man sich als Architekt bezeichnen?

15.11.2018 – Sich als Architekt zu bezeichnen, wenn man es gar nicht ist, kann teuer werden. Die Berufsbezeichnung „Architekt“ ist geschützt. Benutzt man sie rechtswidrig, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar. Bastelt man sich dann aber auch noch einen Architektenstempel, gerät man in den Bereich einer Straftat.

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Wie wird ein Architekt in Deutschland in die Architektenkammer aufgenommen?

Architekt wird man in Deutschland nur durch Eintragung in die Architektenliste der Architektenkammer. Die Berufsbezeichnung „Architekt“ ist geschützt. Der Eintragungsausschuss der jeweiligen Architektenkammer entscheidet über die Eintragung in die Architektenliste.

Welche Bereiche kann der Architekt abdecken?

Der Architekt kann folgende Bereiche abdecken: Neubauplanung, Stadtplanung, Bauleitung, Ausschreibung, Bauwirtschaft (spezielle Kosten und Terminüberwachungen), Projektsteuerung, Sachverständigentätigkeit, Energieberatung, Altbauten (Bausanierungen), Lehre und Bildung , CAD Bearbeitung und Entwicklung /Verkauf in der Bauindustrie.