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Kann ich einen Namen patentieren lassen?
Die schlechte Nachricht ist: Namen kann man gar nicht patentieren. Patentieren lassen sich nur technische Erfindungen (zum Beispiel aus der Verfahrenstechnik oder der Biotechnologie). Hier gilt das Patentrecht. Ein Name oder auch ein Logo sind Gegenstand des Markenschutzes, der sich aus dem Markenrecht ableitet.
Welche Namen lassen sich nicht schützen?
Nach § 8 Markengesetz kann man sich unter anderem folgendes nicht schützen lassen: Begriffe, die sich als Bezeichnung für Gegenstände und Dienstleistungen eingebürgert und sogenannte Verkehrsgeltung erworben haben, Flaggen und Wappen, Begriffe, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen und.
Was kostet eine Markeneintragung?
Das DPMA warnt
Gebührenart | Höhe |
---|---|
Anmeldegebühr für eine Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke | 900 Euro |
Beschleunigte Prüfung der Anmeldung | 200 Euro |
Verlängerungsgebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) | 750 Euro |
Verlängerungsgebühr Kollektiv- und Gewährleistungsmarke | 1800 Euro |
Wie hoch sind die Kosten einer Patentanmeldung?
Die Kosten der Patentanmeldung hängen in erster Linie von der geographischen Reichweite, der Komplexität der Anmeldung und der Dauer des Erteilungsverfahrens ab. Für Schutzrechte, die in den wichtigsten Ländern der Welt wirksam sind, müssen Sie mit mindestens 30.000 € rechnen. Auch Kosten von über 100.000 € sind nicht unüblich.
Wie hoch sind die Kosten einer Patentierung?
Für Schutzrechte, die in den wichtigsten Ländern der Welt wirksam sind, müssen Sie mit mindestens 30.000 € rechnen. Auch Kosten von über 100.000 € sind nicht unüblich. Auch müssen Sie pro Land mit mehreren Tausend Euro an Verlängerungsgebühren bis zum Ende der Laufzeit rechnen. Unterschätzen Sie also nicht die Kosten einer Patentierung!
Was sind die Kosten für einen Patentanwalt?
Patent anmelden: Kosten für einen Anwalt Rechercheantrag 1.300,00 € Elektronische Anmeldung 120,00 € (inklusive 15 Patentansprüche, Postalische Anmeldung 210,00 € (inklusive 15 Patentansprüche, Benennung der Staaten, in denen Sie die 585,00 € Prüfungsgebühr 1.635,00 €
Was kostet ein Patent beim Deutschen Patent- und Markenamt?
Die Anmeldegebühr für ein Patent beim Deutschen Patent- und Markenamt beträgt 40 €. In diesem Antrag sind zehn Patentansprüche inklusive – jeder weitere kostet 20 € extra. Außerdem kommen 300 € Rechercheantragsgebühr sowie 150 € Prüfungsgebühr hinzu. Hierbei wird davon ausgegangen, dass ein vorheriger Rechercheantrag gestellt wurde.