Konnen Fluchtlinge sich einburgern lassen?

Können Flüchtlinge sich einbürgern lassen?

Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung , wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung , eine Blaue Karte EU oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis , die ihrem Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann.

Warum sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten?

Durch die Einbürgerung werden Sie Staatsbürgerin oder Staatsbürger Deutschlands und damit zugleich Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union – mit allen Rechten und Pflichten: Freier Zugang zu allen Berufen: Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. …

Wie können sie die Einbürgerung beantragen?

Die Einbürgerung müssen Sie beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der Einbürgerungsbehörde, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen. Bei den Einbürgerungsvoraussetzungen und den Einbürgerungsgebühren sind in bestimmten Fällen Ausnahmen und Erleichterungen möglich.

LESEN SIE AUCH:   Wie heissen die Pandabaren im Berliner Zoo?

Welche Kenntnisse benötigen sie für eine Einbürgerung in Deutschland?

Die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen. Der Test besteht aus 33 Fragen, davon 3 landesbezogene Fragen, die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind, in dem Sie leben.

Wer ist der Ansprechpartner für eine Einbürgerung in Deutschland?

Erster Ansprechpartner kann hier die örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder sonstige konsularische Stelle) sein. Die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen.

Was können sie durch die Einbürgerung in Deutschland wählen?

Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger. Sie können dann in den Gemeinden, in den Ländern und auf Bundesebene wählen. Sie können auch selbst für politische Ämter kandidieren. Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen.