Sind Hunde im Buro erlaubt oder verboten?

Sind Hunde im Büro erlaubt oder verboten?

Weiterhin besagt die Studie, dass ein Hund im Büro sich positiv auf die Zufriedenheit und Motivation aller Mitarbeiter auswirken kann. Sind Hunde im Büro erlaubt oder verboten? Grundsätzlich liegt die Entscheidung gegen oder für einen Hund im Büro nach aktueller Rechtslage allein beim Arbeitgeber.

Was ist die Rechtslage bei Hunden im Büro?

Die Rechtslage bei Hunden im Büro. Ohne vorherige Erlaubnis Ihres Arbeitgebers sollten Sie Ihren Hund nicht mit ins Büro bringen. Der Chef allein kann darüber bestimmen, ob ein Vierbeiner während der Arbeitszeit im Büro sein darf. Denn schließlich könnte die Arbeitsleistung des Hundehalters eingeschränkt sein und Firmeneigentum beschädigt werden.

Wie kann ich einen Hund mit zum Arbeitsplatz bringen?

Es gibt grundsätzlich keinen gesetzlichen oder tarifvertraglichen Anspruch des Arbeitnehmers, einen Hund mit zum Arbeitsplatz bringen zu dürfen. § 106 der Gewerbeordnung gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung festzulegen.

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Warum sollten sie ihren Hund nicht mit ins Büro bringen?

Ohne vorherige Erlaubnis Ihres Arbeitgebers sollten Sie Ihren Hund nicht mit ins Büro bringen. Der Chef allein kann darüber bestimmen, ob ein Vierbeiner während der Arbeitszeit im Büro sein darf. Denn schließlich könnte die Arbeitsleistung des Hundehalters eingeschränkt sein und Firmeneigentum beschädigt werden.

Wie kann ich dem Hund beigebracht werden im Haushalt?

Dem Hund wird beigebracht im Haushalt “mitzuhelfen”, z.B. Schuhe wegräumen, Altpapierkartons zerkleinern, Licht an- und ausmachen und wenn ein Baby im Haushalt ist, kann er auch die Windel in den Mülleimer bringen. Das schafft nicht nur eine Integration des Hundes in den Alltag, sondern gibt ihm auch eine Aufgabe.

Wie wäre es mit einem aggressiven Hund zu arbeiten?

Das wäre beispielsweise der Fall, wenn ein früher ruhiger, friedlicher Hund zunehmend aggressiv wird und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anknurrt oder sogar angreift. Trotz eines solchen individuellen Verbots dürfen alle anderen Beschäftigten ihre Tiere weiterhin mit zur Arbeit bringen.

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Was müssen Arbeitgeber beim Thema „Hunde am Arbeitsplatz“ einhalten?

Allerdings müssen Arbeitgeber beim Thema „Hunde am Arbeitsplatz“ nach aktueller Rechtslage den Grundsatz der Gleichbehandlung einhalten. Gegen diesen würde der Chef beispielsweise verstoßen, wenn er ohne triftige Gründe und trotz gleichem Job jemandem den Hund erlaubt, das Ganze einem anderen jedoch verbietet.