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Wann darf eine Person festgehalten werden?
Nach § 127 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung ist jedermann befugt eine Person ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen, wenn diese Person auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und wenn sie der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festgestellt werden kann.
Wann darf Polizei festhalten?
– Die Höchstdauer beträgt 48 Stunden (“bis spätestens bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen, …”). Sie gilt für Freiheitsentziehungen, die von der Polizei eingeleitet wurden und für solche, denen eine richterliche Entscheidung zugrunde liegt. In Ausnahmefällen darf die Dauer bis zu 4 Tagen betragen.
Was geschieht bei der vorläufigen Festnahme?
§ 127 StPO(VorläufigeFestnahme). Wird eine Person von der Polizei »vorläufig festgenommen« geschieht dies grundsätzlich immer in der Absicht, die Person einem Richter vorzuführen, damit dieser die Person
Was ist die Befugnis zur vorläufigen Festnahme?
Wird eine Person von der Polizei »vorläufig festgenommen« geschieht dies grundsätzlich immer in der Absicht, die Person einem Richter vorzuführen, damit dieser die Person in U-Haft nehmen kann. Die Befugnis zur vorläufigen Festnahme besteht aus zwei Teilen:
Was ist das Ziel der vorläufigen Festnahme?
Ziel der vorläufigen Festnahme ist es die strafrechtlichen Ansprüche durchsetzen zu können. Man darf eine Person nicht nach §127 StPO vorläufig festnehmen um privatrechtliche Ansprüche umzusetzen. Wenn man eine Person vorläufig festnimmt ist die zwingend sofort die Polzei zu verständigen, die dann in der Regel die Personalien feststellt.
Was ist die vorraussetzung für eine vorläufige Festnahme?
Diese Bedingungen sind folgende: 1. Person auf frischer Tat betroffen oder auf frischer Tat verfolgt Vorraussetzung für die vorläufige Festnahme ist also ein auf frischer Tat betroffener oder verfolgter Täter, der der Flucht verdächtig ist, oder dessen Personalien nicht bekannt sind.