Wann ist das Bundesdatenschutzgesetz anzuwenden?
Anwendungsbereich. Das BDSG-neu richtet sich sowohl an öffentliche Stellen (z.B. Behörden), als auch an nicht-öffentliche Stellen. Nicht-öffentliche Stellen sind natürliche und juristische Personen, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts, z.B. Privatunternehmen (§ 2 Abs. 4 und 5 BDSG-neu).
Wann und wo findet das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung?
Dieses Gesetz findet Anwendung, sofern eine verantwortliche Stelle, die nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum belegen ist, personenbezogene Daten im Inland erhebt, verarbeitet oder nutzt.
Welchem Zweck dient das BDSG und welche Stellen haben es anzuwenden?
§ 1 – Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
Wer muss sich an das Bundesdatenschutzgesetz halten?
Jeder Bürger hat das Recht, selbst zu bestimmen, wem er persönliche Daten preisgibt und wie oder wann diese genutzt werden können. Es sollen nur so wenige personenbezogene Daten erhoben werden wie möglich und nach dem jeweiligen Zweck notwendig (§ 3a BDSG).
Was sagt zur Datenerhebung das Bundesdatenschutzgesetz aus?
Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung. (1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.
Was ist der Sinn der Datenschutz Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes?
Die DSGVO besteht zum Schutz von Personen, deren personenbezogenen Daten verwendet werden. Die DSGVO gilt unmittelbar für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das BDSG-neu ergänzt, konkretisiert und spezifiziert die Vorgaben der DSGVO, ohne dessen Vorgaben zu widersprechen.