Wann kann ein Asylantrag gestellt werden?

Wann kann ein Asylantrag gestellt werden?

Theoretisch kann jeder Mensch, der in seiner Heimat politisch verfolgt wird oder politische Verfolgung bei seiner Rückkehr befürchten muss, in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen. Flüchtlinge können aber schon vorher abgewiesen werden.

Wo kann man Asylantrag in Hessen stellen?

Der Asylantrag wird bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt und ist Bestandteil der Erstaufnahme, ebenso wie eine medizinische Grunduntersuchung. Danach werden die Menschen in anderen Kommunen Hessens untergebracht.

Wie geht das Asylverfahren?

In einem Gespräch schildert der Asylbewerber einem Mitarbeiter des Bundesamtes, warum er verfolgt wird. Wenn möglich, soll er Beweise vorlegen. Diese Anhörung entscheidet darüber, ob Asyl oder eine andere Form des Schutzes gewährt wird. Es wird immer der Einzelfall geprüft.

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Welche Rechte haben Flüchtlinge?

Flüchtlinge haben auch Anrecht auf wirtschaftliche und soziale Rechte wie der Zugang zu medizinischer Versorgung, Schulbildung und zum Arbeitsmarkt. Anmerkung: Die Antworten auf folgende Fragen stammen teilweise aus dem Buch «Universeller Menschenrechtsschutz (2005)» Kälin Walter, Künzli Jörg: Universeller Menschenrechtsschutz.

Wer kann als Flüchtlinge anerkannt werden?

Personen, die aufgrund politischer Aktivitäten verurteilt wurden, können als Flüchtlinge anerkannt werden. Personen hingegen, die wegen eines Verstosses gegen das allgemeine Recht ein faires Gerichtsverfahren verurteilt wurden und nun vor der Strafe fliehen, werden nicht als Flüchtlinge anerkannt.

Warum trifft die Definition auf Kriegsflüchtlinge zu?

Auf Hunger- oder Kriegsflüchtlinge trifft diese Definition nicht zu. Da die Fluchtgründe jedoch auch diesen Fällen nachvollziehbar sind, greift an dieser Stelle § 3 des Asylgesetzes, welcher auf der Umsetzung der Genfer Konvention beruht. Je nach Flüchtlingsstatus besteht eine Wohnsitzauflage.

Welche Flüchtlinge werden zu Asylbewerbern?

Flüchtlinge, welche eine Asylantrag gestellt haben, werden zu Asylbewerbern. Dieser „Status“ gilt, solange der Antrag bearbeitet wird. In dieser Zeit haben Flüchtlinge eine Aufenthaltsgestattung, welche jedoch Einschränkungen mit sich bringt – etwa eine Wohnsitzauflage.