Was ergibt sich ab dem Renteneintritt aus?
Ab dem Renteneintritt ergibt sich die Rente aus den angesammelten Entgeltpunkten. Arbeiteten Sie jahrelang nur in Teilzeit, fällt die Rente deutlich geringer aus, als bei einer Vollzeitkraft.
Wann endet der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente?
Bei erneuter Heirat: Sowohl die kleine als auch die große Witwen- oder Witwerrente enden mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie heiraten. Bei Rentensplitting: Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente endet auch, wenn Sie sich für das Rentensplitting entscheiden.
Wie lange wird die Witwerrente ausgezahlt?
Bei der kleinen Witwen- oder Witwerrente wird Ihnen der noch nicht verbrauchte Restbetrag bis zum Ende der Laufzeit der Rente ausgezahlt. Bitte beachten Sie: Bekommen Sie eine Rente nach dem vorletzten Ehegatten oder Lebenspartner oder eine Erziehungsrente, können Sie keine Abfindung erhalten.
Welche Entgeltpunkte erhalten sie bei der Deutschen Rentenversicherung?
Für jedes gearbeitete Jahr fallen bei der deutschen Rentenversicherung sogenannte Entgeltpunkte an. Einen vollen Punkt erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie mindestens 36.294 Euro pro Jahr verdienen. Wer weniger verdient, erhält die Entgeltpunkte nur anteilig. Ab dem Renteneintritt ergibt sich die Rente aus den angesammelten Entgeltpunkten.
Welche Rente greift für langjährig Versicherte?
Wenn Sie mindestens 35 Beitragsjahre angespart haben, greift die Rente für langjährig Versicherte. Allerdings wird Ihnen pro Jahr Ihres vorzeitigen Rentenbezugs eine Minderung von 3,6 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Diese Kürzung können Sie durch zusätzliche Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgleichen.
Wie ist die gesetzliche Rente aufzuwerten?
Daher empfiehlt es sich, die gesetzliche Rente aufzuwerten. Dies ist durch verschiedene Punkte möglich. Beispielhaft haben wir ein paar davon für Sie aufgeführt: Kinder: Für jedes Kind erhält ein Elternteil drei Jahre Elternzeit angerechnet und bekommt dementsprechend einen Entgeltpunkt pro vollem Jahr.