Was ist Bestandteil der Personalakte?
Details zum Inhalt der Personalakte Zu den personalbezogenen Unterlagen zählen alle den Arbeitnehmer persönlich betreffenden Dokumente wie Bewerbungsunterlagen, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, Leistungsbeurteilungen und Zeugnisse oder erforderliche amtliche Führungszeugnisse.
Welche Informationen dürfen in die Personalakte aufgenommen werden?
Grundsätzlich dürfen nur Informationen in die Personalakte aufgenommen werden, die der Mitarbeiter auch einsehen darf. Der Umfang der in die Personalakte aufzunehmenden Daten soll zwar möglichst lückenlos über die Person des Mitarbeiters Auskunft geben und insbesondere seine Tätigkeit und Entwicklung im Betrieb nachweisen.
Was ist für den Datenschutz von Personaldaten relevant?
Für den Datenschutz von Personaldaten ist § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG-neu relevant. Aus diesem gesetzlichen Datenschutz für Arbeitnehmer ergibt sich, dass der Arbeitgeber nur jene personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen darf, die notwendig sind, um ein Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen, zu beenden oder durchzuführen.
Wie normiert der Datenschutz bei der Personalabteilung?
Datenschutz und Personalabteilung Neben der zweckgebundenen Verwendung normiert der Datenschutz von Mitarbeiterdaten Löschungspflichten, Speicherbegrenzung und Schutzmaßnahmen. So muss der Arbeitgeber Daten löschen, wenn sie für die Verarbeitungszwecke nicht mehr relevant sind und keinen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen.
Welche verarbeitungstätigkeit hat die Personalabteilung in einem Verzeichnis?
Es hat zudem in einem Verzeichnis alle Verarbeitungstätigkeiten, wie die Lohnverrechnung und Arbeitszeiterfassung, anzuführen. In puncto Datenschutz muss die Personalabteilung außerdem dafür sorgen, dass die Mitarbeiterdaten der Personalakte und der Zugang zur HR-Software (Softwarelösungen für das Personalmanagement) geschützt bleiben.