Was ist der Gedanke der Schuld?

Was ist der Gedanke der Schuld?

Mitunter wird der Gedanke der Schuld im Sinne dieses zweiten Elements als ein spezifisch griechisches oder tragisches Verständnis von Schuld im Unterschied zum modernen Verständnis moralischer Schuld als Vorwerfbarkeit historisch situiert. Der Aspekt der Vorwerfbarkeit war jedoch in der Antike auch vor Aristoteles nicht unbekannt.

Was ist eine verminderte und vollständige Schuldfähigkeit?

Verminderte und vollständige Schuldunfähigkeit. Eine verminderte Schuldfähigkeit kommt nach § 21 StGB dann in Betracht, wenn die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert ist.

Wie kann die Schuldfähigkeit ausgeschlossen werden?

Für Jugendliche (bis 18 Jahre) und in der Regel auch für Heranwachsende (bis 21 Jahre) gilt jedoch das Jugendstrafrecht nach § 1 Absatz 2 JGG. Nach § 20 StGB kann die Schuldfähigkeit jedoch vollständig ausgeschlossen sein, wenn der Täter bei Begehung der Tat an einer seelischen Störung litt:

LESEN SIE AUCH:   Kann Katze Schmerzmittel bekommen?

Was ist Schuldigkeit in der Philosophie?

Schuldigkeit setzt voraus, dass die handelnde Person die Wahl hatte, anders zu handeln. In der Philosophie gibt es zwei gegensätzliche Strömungen zu diesem Thema. So genannte Deterministen gehen von der Vorstellung aus, dass jegliches Verhalten bei Menschen durch die zuvor gemachten Erfahrungen vorherbestimmt ist.

Was ist eine Schuld in der Tat?

Schuld bedeutet im moralischen Sinne ein Verstoß gegen das Gewissen. Sprachlich vorherrschend sind – auch nach literarisch-philosophischen Entsprechungen – drei Begriffsverständnisse: Schuld als die Tat in der Bedeutung eines begonnenen und beendeten Vorganges mit Benennung der Tat-Person, Schuld als das durch die Tat bewirkte Ergebnis.

Was bedeutet Schuld im rechtlichen Sinne?

Schuld bedeutet im rechtlichen Sinne ein Verstoß gegen das Recht wie auch das Gesetz. Sprachlich vorherrschend sind – auch nach literarisch-philosophischen Entsprechungen – drei Begriffsverständnisse: Schuld als das durch die Tat bewirkte Ergebnis.