Was sind die Hauptausschusse der Generalversammlung?

Was sind die Hauptausschüsse der Generalversammlung?

Die Hauptausschüsse der Generalversammlung sind im Einzelnen: Der Ausschuss für Abrüstung und internationale Sicherheit (Hauptausschuss 1) Der Wirtschafts- und Finanzausschuss (Hauptausschuss 2)

Was ist ein Beschluss der Generalversammlung?

Ein Beschluss der Generalversammlung, der mindestens zwei Drittel der vertretenen Stimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte auf sich vereinigt, ist erforderlich für: die Kapitalerhöhung aus Eigenkapital, gegen Sacheinlage oder zwecks Sachübernahme und die Gewährung von besonderen Vorteilen; die Auflösung der Gesellschaft.

Wann ruft der Verwaltungsrat die Generalversammlung ein?

Bleibt der Verwaltungsrat untätig, ruft nötigenfalls der Richter die Generalversammlung ein. (Art. 699 OR) Spätestens 20 Tage vor Durchführung der Generalversammlung sind die Aktionäre in der statutarisch vorgesehenen Form einzuladen und die Traktanden und Anträge bekannt zu geben (Art. 626 Ziff. 5 und Art. 700 Abs.

Wie kann die Generalversammlung verhandelt werden?

In der Universalversammlung kann über jeglichen Gegenstand, welcher in den Geschäftsbereich der Generalversammlung fällt, gültig verhandelt werden. ( Art. 701 Abs. 2 OR) In der Regel wird die Generalversammlung durch den Verwaltungsrat und wenn nötig durch die Revisionsstelle einberufen.

Wann hat die ordentliche Generalversammlung stattgefunden?

Die ordentliche Generalversammlung hat jährlich innerhalb von sechs Monaten nach dem Jahresabschluss stattzufinden (Art. 699 Abs. 2 OR). Sie wird in der Regel vom Verwaltungsrat einberufen (Art. 699 Abs. 1 und Art.

Wie viele Abgeordnete gab es für die Generalversammlung?

Im Januar wurden durch Wahlen die insgesamt 1165 Abgeordneten für die Generalversammlung bestimmt. Knapp 600 Abgeordnete erhielt der Dritte Stand, während Klerus und Adel jeweils rund 300 Abgeordnete stellten. Zu Geistlichen und Adligen zählten auch Liberale wie zum Beispiel der Marquis de La Fayette.