Was sind die Trager der offentlichen Verwaltung?

Was sind die Träger der öffentlichen Verwaltung?

Träger der öffentlichen Verwaltung sind die Bundesrepublik Deutschland und in die-Verwaltungsträgersem Bundesstaat (Art. 20 Abs. 1 GG) auch die einzelnen Länder (z. B. der Freistaat Bayern) als Gebietskörperschaften.

Wie wird der Begriff „Dienststelle“ gebraucht?

Der Begriff „Dienststelle“ wird im Allgemeinen als Oberbegriff für Stellen der öffent-lichen Verwaltung gebraucht, gleich ob mit oder ohne Behördencharakter.

Was gehört zu den allgemeinen Begriffen mit hohem Sinne?

Seines hohen Sinnes wegen gehört Freiheit zu jenen allgemeinen Begriffen mit „angenehmem Klang“, die oft prüfende Aufmerksamkeit einschläfern, und, ihres konkreten Gehaltes beraubt, auf bloße Worthülsen heruntergebracht werden können. „Zweifellos wurde dieser von Haus aus so edle und hohe Begriff öfter verunreinigt.

Was ist die öffentliche Verwaltung?

3 Die öffentliche Verwaltung Öffentliche Verwaltung ist – hergeleitet aus dem Grundsatz der (horizontalen) Gewal-tenteilung, Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG, Art. 5 BV – die Tätigkeit des Staates oder eines sonstigen Trägers öffentlicher Gewalt, die nicht Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Regierung ist.

LESEN SIE AUCH:   Was sind Nebenwirkungen von Hunden mit CBD Ol?

Wie kann die Verwaltungsökonomik unterteilt werden?

Entsprechend dieser Zweiteilung kann die Verwaltungsökonomik in eine Wirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung und in eine Wirtschaftslehre der öffentlichen Unternehmen unterteilt werden, wobei man das zuletzt genannte Fachgebiet oft kurz als »öffentliche Wirtschaft« bezeichnet.

Was ist die Verwaltungsakademie?

Die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) ist eine privatrechtliche Bildungseinrichtung in Deutschland.

Was sind die Grundprinzipien der Verwaltungsorganisation?

Grundprinzipien der Verwaltungsorganisation 1 Dekonzentration liegt vor, wenn die von der – gedachten – (Mammut-)Behörde zu er-füllenden Aufgaben auf Behörden des gleichen Ranges (horizontale fachliche Dekon-zentration) oder nachrangige Behörden (vertikale örtliche Dekonzentration) aufgeteilt werden.