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Was versteht man unter einer Filialbank?
Unter einer Filialbank versteht man ein Kreditinstitut mit ausgeprägtem Filialnetz. Im Optimalfall hat eine Filialbank Geschäftsstellen (so genannte Filialen) in jeder größeren Stadt oder Gemeinde. Im Gegensatz zur Direktbank verfügt eine Filialbank somit über eine bessere Infrastruktur, um ihre Kunden flächendeckend persönlich und…
Was ist die Herkunftsfamilie?
Die Herkunftsfamilie ist die Familie, in die wir hinein geboren werden. Viele Menschen erleben Gewalt und Abwertung in ihrer Herkunftsfamilie. Deshalb ist für sie eine Wahlfamilie wichtig. Die Wahlfamilie kann die Wohngemeinschaft, eine Partner_innenschaft, Freund_innen oder eine andere Familie sein.
Warum gibt es eine rechtliche Definition der Familie?
Eine rechtliche Definition der Familie gibt jedoch nicht. Nach allgemeinem Verständnis lässt sich die Familie als Lebensgemeinschaft und umfassendes Beziehungsverhältnis zwischen Eltern und ihren Kindern begreifen.
Was entsteht aus der „bürgerlichen Familie“?
Sie entsteht sowohl aus der „Bürgerlichen Familie“ des Bildungs- und Besitzbürgertums vornehmlich der Städte, aus dem Handwerk bei Ausgliederung der Werkstätten und Beschäftigten als auch aus der entstehenden Arbeiterschaft. Die Kernfamilie ist mit der traditionellen Familie vergleichbar.
Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Familienpolitik?
Rechtliche Grundlagen. Familienpolitische Ziele sind schon im Grundgesetz Art. 6 verankert, in dem. die Ehe und Familie unter besonderen Schutz der staatlichen Ordnung gestellt wird, die Pflege und Erziehung der Kinder zum natürlichen Recht der Eltern und der zu ihnen obliegenden Pflicht erklärt wird,
Welche Ziele und Maßnahmen verfolgen die Familienpolitik?
Ziele und Maßnahmen. Oberstes Ziel der Familienpolitik ist die Herstellung und Sicherung der Voraussetzungen für familiäres Zusammenleben oder für die Funktionstüchtigkeit der Familien, des Weiteren für den Schutz und die öffentliche Anerkennung der Familie.
Welche familienpolitische Ziele sind im Grundgesetz geregelt?
Familienpolitische Ziele sind schon im Grundgesetz Art. 6 verankert, in dem die Ehe und Familie unter besonderen Schutz der staatlichen Ordnung gestellt wird, die Pflege und Erziehung der Kinder zum natürlichen Recht der Eltern und der zu ihnen obliegenden Pflicht erklärt wird, die Trennung der Kinder von der Familie verboten (mit Ausnahmen),