Welche Organe konnen zu Lebzeiten gespendet werden?

Welche Organe können zu Lebzeiten gespendet werden?

Man kann folgende Organe spenden: Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Darm. Man kann folgende Gewebe spenden: Horn- und Lederhaut der Augen, Herzklappen, Haut, Blutgefäße, Knochen-, Knorpel- und Weichteilgewebe sowie Gewebe, die aus Bauchspeicheldrüse oder Leber gewonnen werden.

Wann gilt ein Organspender als tot?

Der Tod ist nachgewiesen, wenn bei der spendenden Person der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) eingetreten ist. Sollen Organe und Gewebe gespendet werden, so wird der Hirntod in einem aufwendigen Verfahren – der Hirntoddiagnostik – festgestellt.

Kann man sein Herz Spenden Wenn man noch lebt?

Da die Spenderin oder der Spender durch die Lebendorganspende ein gewisses gesundheitliches Risiko eingeht, kommt eine Lebendorganspende nur dann infrage, wenn kein postmortal gespendetes Organ zur Verfügung steht.

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Wann können Organe gespendet werden?

Organe können nur dann gespendet werden, wenn bestimmte rechtliche und medizinische Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählt, dass der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) festgestellt wurde und eine Zustimmung zur Organspende vorliegt.

Was ist eine postmortale Organspende?

Postmortale Organspende: Herz, Lunge und Darm. Alle Organe, die sich für die Lebendspende eignen, lassen sich auch postmortal, also nach dem Tod, transplantieren. Es versteht sich von selbst, dass die entnommenen Organe gesund und funktionsfähig sein müssen.

Sind alle Organe gesund?

Sind alle Organe gesund, können die Transplantationsmediziner Herz, Leber, beide Nieren, die Lunge, Bauchspeicheldrüse und den Dünndarm verpflanzen. Organe spenden können allerdings nur Verstorbene, deren Gehirn vor allen anderen Organen versagt – man spricht vom Hirntod – und deren Kreislauf auf der Intensivstation künstlich aufrechterhalten wird.

Wie wird die Organspende fortgesetzt?

Bei einer Entscheidung für eine Organspende werden die intensivmedizinischen Maßnahmen bis zur Organentnahme fortgesetzt. Die Ärztinnen und Ärzte der Entnahmekrankenhäuser informieren die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) über die Zustimmung zur Organspende.