Welcher Gulleverteiler ist noch erlaubt?

Welcher Gülleverteiler ist noch erlaubt?

Drehstrahlregner für unverdünnte Gülle. Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe. Gülle- und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler.

Wie oft im Jahr darf Gülle ausgebracht werden?

Insgesamt darf nur so viel Gülle ausgebracht werden, wie die Pflanzen an Nährstoffen aufnehmen können. Dies ist gesetzlich über die sogenannte „Gute fachliche Praxis“ in der Landwirtschaft geregelt.

Was ist ein schleppschlauch?

Schleppschlauch. Schleppschläuche bringen die Gülle streifenförmig nah an die Pflanzenwurzel. Auf Grünland wird allerdings die Gülle auf die Grasnarbe aufgebracht und erst bei Niederschlägen in den Wurzelbereich abgespült. Schleppschlauchverteiler werden auf Grünland und Ackerflächen eingesetzt.

Wann darf in Bayern gedüngt werden?

gedüngt werden, wenn die Saat bis 15. September erfolgt. Für Festmist von Huf- und Klauentieren und Kompost ist die Sperrfrist von 01. Dezember bis zum 15.

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Bei welchem Wetter darf man Gülle fahren?

Grundsätzlich sind Gülle und Gärreste möglichst bei feucht-kühler Witterung auszubringen. Bei hohen Temperaturen muss die Gülle sofort eingearbeitet werden, da sonst Ammoniakverluste drohen. Die gasförmigen Verluste sind dabei laut LWK Niedersachsen in den ersten Stunden nach der Ausbringung am höchsten.

Was passiert mit überschüssiger Gülle?

Überschüssige Gülle wird aus den Regionen mit Massentierhaltung zu landwirtschaftlichen Betrieben in anderen Regionen transportiert. Landwirte kassieren oft hohe Summen für die reine Entsorgung der Gülle.

Wie viel Gülle auf Grünland?

Zur Vermeidung von Überdüngungen und Narbenschäden bei Rindergülle ist die Höchst- gabe pro Aufwuchs auf 20 bis 25 m³ zu begrenzen. Maximale Ausbringungsmengen auch auf leistungsfähigem Grünland von 50 bis 60 m³ Rindergülle (bzw. 40 m³ Schweinegülle) pro ha und Jahr nicht überschreiten.

Wie lange darf ich Gülle ausbringen?

Auf Dauergrünland oder Ackerfutterflächen dürfen im Zeitraum von 30. November bis 15. Februar keine stickstoffhältigen mineralischen Dünger, Gülle, Biogasgülle, Gärrückstände, Jauche und nicht entwässerter Klärschlamm ausgebracht werden.